Aktuelle Rechtsprechung zur Einziehung

Freitag, 17. November 2023, 14.00-17.30 Uhr (3 Zeitstunden nach § 15 FAO)
Ort: MAXHAUS, Schulstraße 11, 40213 Düsseldorf

Die Einziehung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Aktueller Stand und Perspektiven

Die Einziehung nach den §§ 73, 74 StGB hat seit der Novellierung 2017 wegen der zwingenden Anordnung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erheblich an Bedeutung gewonnen. Dabei hat sich die gesetzgeberische Intention als nur bedingt praxistauglich erwiesen. Die ursprünglich seitens des Gesetzgebers angestrebte zweistufige Konzeption gilt zwischenzeitlich nur noch eingeschränkt.

Der Vortrag, der sich dem Thema aus dem Blickwinkel der Revision nähert, soll aufzeigen, wo aktuell die Schwerpunkte der Diskussion zwischen den Senaten liegen und Verteidigungsperspektiven aufzeigen. Insbesondere die Unterscheidung zwischen Tatertrag einerseits und Tatobjekt/Tatmittel andererseits und die sich daraus ergebenden Konsequenzen haben eine kaum zu unterschätzende Bedeutung.

Referent: Dr. Lennart Fleckenstein, LL.M. (NYU) Richter am Landgericht, Düsseldorf

„RiLG Dr. Fleckenstein ist Beisitzer einer Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Düsseldorf und Lehrbeauftragter an der HHU Düsseldorf. Er ist Autor diverser Veröffentlichungen zum Recht der Einziehung, u.a. als Co-Kommentator der §§ 73 ff. StGB im StGB-Kommentar von Matt/Renzikowski, und Mitglied der derzeit tagenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung.“

Anmeldungen sind per E-Mail oder Fax an die Geschäftsstelle möglich.
E-Mail: info@strafverteidigervereinigung-nrw.de
Fax: 0241 – 990 36 588
Nutzen Sie dazu gerne dieses Anmeldeformular


Kosten:
Mitglieder: 90,- €
(Jungmitglieder in den ersten beiden Jahren nach Zulassung 60,- €)
Nichtmitglieder: 120,- €
Referendarinnen & Studentinnen: 80,- €

Bild: © Tatyana – stock.adobe.com

15. EU-Strafrechtstag 2023

ANWALTSCHAFT VOR GERICHT

Wann? Freitag, 27.10.2023, 14.00-18.30 Uhr & Samstag, 28.10.2023 10.00-18.00 Uhr
Wo? Hotel Königshof Adenauerallee 9, 53111 Bonn


Die Strafverteidigervereinigung NRW lädt Sie ganz herzlich zum EU-Strafrechtstag nach Bonn ein. Europarechtliche Regelungen prägen die deutsche Rechtspraxis und den deutschen Strafprozess immer mehr. Die Veranstaltung bietet Gelegenheit zur Information und Diskussion über die für die Strafverteidigung praxisrelevanten Entwicklungen.

EU-Gesetzgebungsentwürfe lassen ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Anwaltschaft erkennen: Anwältinnen und Anwälte werden als „Enabler“, die Steuerhinterziehung begünstigen sollen, stigmatisiert und es werden Berichtspflichten auferlegt, die im Konflikt mit der berufsrechtlichen Schweigepflicht stehen. Auch die Erteilung eines Rechtsrates kann sanktioniert werden. Angesichts dieser Tendenzen wird sich der EU-Strafrechtstag vertieft mit diesen Entwicklungen befassen.

Weitere Themen des diesjährigen EU-Strafrechtstages werden Updates zu Encrochat (derzeit anhängige Vorlage beim EuGH), der EuStA (erste Erfahrungen der Verteidigung), Verteidigungsansätze bei der Europäischen Ermittlungsanordnung und die Empfehlungen der Kommission zu Haftbedingungen sein. Weitere Informationen finden Sie auch hier.


Anmeldung:
Der 15. EU-Strafrechtstag wird organisiert von der Strafverteidigervereinigung NRW e.V., in Kooperation mit Rechtsanwältin Dr. Anna Oehmichen aus Berlin und unterstützt von WoltersKluwer sowie dem Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen (Berlin).

Für die vollständige Teilnahme können insgesamt 11 Fortbildungsstunden (Freitag 4 Std/Samstag 7 Std) gem. § 15 FAO bescheinigt werden.


Anmeldungen sind per E-Mail oder Fax an die Geschäftsstelle möglich.
E-Mail: info@strafverteidigervereinigung-nrw.de
Fax: 0241 – 990 36 588
Nutzen Sie dazu gerne dieses Anmeldeformular


Kosten: 

Mitglieder: Freitag 70,- € / Samstag 100,- € / Beide Tage 145,- €
(Jungmitglieder in den ersten beiden Jahren nach Zulassung 85 €)
Nichtmitglieder: Freitag 100,- € / Samstag 160,- € / Beide Tage 215,- €
Referendarinnen & Studentinnen: Freitag 45,- € / Samstag 65,- € / Beide Tage 85,- €
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung über den Tagungsbeitrag.


Gemeinsames Abendessen:
Am Freitagabend haben Sie die Möglichkeit, an einem gemeinsamen Abendessen teilzunehmen. Die Kosten für das Essen sind im Tagungsbeitrag nicht enthalten. Bitte teilen Sie bei der Anmeldung mit, wenn Sie eine Teilnahme wünschen.


Übernachten:
Im Tagungshotel Königshof (Adenauerallee 9, 53111 Bonn) besteht ein limitiertes Abrufkontingent. Unter dem Stichwort EU-STRAFRECHTSTAG können Sie im Hotel bis zum 29.09.2023 unter info@hotel-koenigshof-bonn.de ein Einzelzimmer zum Preis von 169 € inklusive Frühstück buchen.

Mitgliederversammlung 2023 – Tagungswochenende 01. – 02.09.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie wir ja bekanntlich gemeinsam auf der letztjährigen Mitgliederversammlung beschlossen haben, bieten wir in diesem Jahr erstmals

rund um unsere Mitgliederversammlung eine 2-tägige Fortbildungsveranstaltung

an, um neben der eigentlichen Veranstaltung auch die Möglichkeiten des besseren gegenseitigen Kennenlernens und das gesellige Beisammensein unserer der Mitglieder unseres Vereins zu fördern.

Die Veranstaltung findet im schönen Iserlohn im noch schöneren, direkt neben dem Stadtwald und am Seilersee gelegenen Hotel Vierjahreszeiten statt und umfasst insgesamt 8 Fortbildungsstunden gem. § 15 FAO. Das – wie wir finden – interessante und spannende Tagungsprogramm finden Sie in der Anlage.

Der für unsere Mitglieder stark subventionierte Teilnahmebeitrag beträgt 150 € für Mitglieder und 300 € für Nichtmitglieder. Im Preis inbegriffen sind ein gemeinsames 3-Gang Abendessen (ohne Getränke) am Freitag und ein Lunchbuffet am Samstag. Zur Übernachtung sind Zimmerbuchungen direkt über das Hotel VierJahreszeiten unter www.vierjahreszeiten-iserlohn.de möglich.

Die Buchung ist nur für die gesamte Veranstaltung möglich. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um frühzeitige und für unsere Planungen möglichst umgehende Buchung. (Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist natürlich jedem Mitglied auch unabhängig von der Tagung möglich)

Anmeldungen sind per E-Mail oder Fax an die Geschäftsstelle möglich.
E-Mail: info@strafverteidigervereinigung-nrw.de
Fax: 0241 – 990 36 588
Nutzen Sie dazu gerne dieses Anmeldeformular


Programm


Fortbildungsveranstaltung
der Strafverteidigervereinigung NRW e.V.

Ort: Hotel Vierjahreszeiten • Seilerwaldstraße 10 • 58636 Iserlohn


Tagungsprogramm


Freitag, 01.09.2023

ab 13.30 Uhr                         Anreise und Begrüßung

14.00 – 17.00 Uhr                 Vortrag und Diskussion:

Verteidigung im Arbeitsstrafrecht
Referent: RA und FA für Strafrecht Martin Schütz, Duisburg


17.30 – 18.30 Uhr                Mitgliederversammlung

19.30 Uhr                             Gemeinsames Abendessen im Restaurant „Fetter Förster“ 


Samstag, 02.09.2023

9.30 – 12.00 Uhr                  Vortrag und Diskussion:

Der Beweiswert von Aussagen besonderer Zeugengruppen als valides Beweismittel bei Sexualdelikten: Voraussetzungen, Optimierung, Grenzen sowie Fehlerquellenanalyse
Referentin: Dipl.-Psych. und Dipl.-Päd. Simone Gallwitz, Bochum

12.30 – 13.30 Uhr                 Gemeinsames Mittagessen

14.00 – 16.30 Uhr                 Vortrag und Diskussion:

Neue Entwicklungen im Beweisantragsrecht und Möglichkeiten für die Verteidigung
Referent: RA und FA für Strafrecht Lars Brögeler, Dortmund

Anwaltliche Vertretung im Ausländer- und Migrationsstrafrecht

Die Strafverteidigervereinigung NRW lädt Sie ganz herzlich ein zur Veranstaltung:

„Anwaltliche Vertretung im Ausländer- und Migrationsstrafrecht anhand von Fallbeispielen“

Referent: Peter Fahlbusch, Rechtsanwalt in Hannover

Zeit: 3.7.2020, 14:00 – 19:30 Uhr

(5 Fortbildungsstunden gem. § 15 FAO für Fachanwälte im Strafrecht und/oder Migrationsrecht)

Ort: NH Hotel Dortmund, Königswall 1 (unmittelbar neben dem Hauptbahnhof)

Teilnehmerbeitrag:

100 € für Mitglieder der Strafverteidigervereinigung
125 € für Nichtmitglieder

Einreise und Aufenthalt von Migrant*innen unterliegen einem Sonderstrafrecht. Obwohl die Sachverhalte zumeist einfach scheinen geht hier regelmäßig einiges durcheinander. Leider sind die vielfach erfolgversprechenden Verteidigungsmöglichkeiten häufig nicht bekannt oder werden nicht richtig ausgeschöpft. Hier will die Fortbildung ansetzen. Anhand verschiedener Fälle aus der Praxis wird versucht, das Migrationsstrafrecht handhabbar zu machen und die Verteidigungsmöglichkeiten deutlich zu machen.

Geplante Themen u.a.:

– §§ 95 ff AufenthG und §§ 84 ff AsylG

-Unerlaubte Einreise und unerlaubter Aufenthalt

-Verleitung zur rechtsmissbräuchlichen Asylantragstellung

-passloser Aufenthalt

– „Residenzpflichtverstöße“

– „Falschangaben“ bei Asylantragstellung und Duldungsbeantragung

– „Scheinehe und –vaterschaft“

– u.v.m.

Referent: Peter Fahlbusch, Rechtsanwalt (Hannover), ist bundesweit vor allem in Abschiebungshaftverfahren und  Strafverfahren mit ausländerrechtlichem Bezug tätig. Aus seiner umfangreiche Vortrags- und Fortbildungstätigkeit ist er uns als hervorragender und spannender Referent bekannt. Er publiziert regelmäßig, u.a. als Autor im Nomos Handkommentar Ausländerrecht.

Einladung als PDF

44. Strafverteidigertag 2020 in Berlin

Strafverteidigertag 2020 findet nicht statt

https://www.strafverteidigertag.de/Strafverteidigertage/strafverteidigertag2020.html

Fall Ihnen noch Fortbildungsstunden fehlen, können Sie diese im Online Forum Strafverteidigung absolvieren.

!!! VERLEGT AUF DEN 23.-25.10.2020 !!!

ACHTUNG: Wegen der aktuellen Lage betreffend Corona-Virus/Covid-19 und den damit verbundenen Problemen bei der Durchführung von Großveranstaltungen wurde der Strafverteidigertag 2020 auf den 23.-25.10.2020 verlegt! Auf der Seite des Organisationsbüros gibt es alle Details zur Verschiebung des Strafverteidigertages 2020.


Wie jedes Jahr findet auch 2020 wieder ein Strafverteidigertag statt. Seit rund vier Jahrzehnten ist der Strafverteidigertag die größte und bedeutendste Fachtagung zu Fragen des Straf- und Strafprozessrechts in Deutschland und ein Forum kritischer Advokatur. Jährlich nehmen bis zu 800 Strafverteidiger/innen, Vertreter aus Justiz, Politik und Wissenschaft an der dreitägigen Veranstaltung teil. In diesem Jahr steht die Veranstaltung unter dem Titel:

Vom Schuldstrafrecht zum funktionalen Strafrecht

44. STRAFVERTEIDIGERTAG * BERLIN, 20. – 22. MÄRZ 2020 23.-25.10.2020

Programm

Hier geht es zum Programm des 44. Strafverteidigertages. Wer das liebevoll gestaltete Programmheft nicht anschaut, verpasst das Beste!

Teilnehmerbeitrag

300,- € (252,10 € zzgl. 19 % U-St. i.H.v. 47,90 €) für Mitglieder der
Strafverteidigervereinigungen*
450,- € (378,15 € zzgl. 19 % U-St. i.H.v. 71,85 €) für Nichtmitglieder
200,- € (168,07 € zzgl. 19 % U-St. i.H.v. 31,93 €) Zulassung bis 3 Jahre
100,- € (84,03 € zzgl. 19 % U-St. i.H.v. 15,97 €) Referendar*innen/Studierende

Noch kein Mitglied der Strafverteidigervereinigung NRW?

Dann werden Sie doch am Besten gleich Mitglied bei uns! Das lohnt sich sowieso, da wir die größte Strafverteidigerorganisation in Nordrhein-Westfalen sind und gleichzeitig einer der größten Verbände von Strafverteidigern bundesweit. Aber auch finanziell rechnet sich die Mitgliedschaft, wenn Sie den Strafverteidigertag besuchen wollen. Das gilt ganz besonders für junge Strafverteidiger/innen, die in den ersten 2 Jahren nach Zulassung nur 30 € Jahresbeitrag zahlen. Einfach den Mitgliedsantrag ausdrucken und an unsere Geschäftsstelle schicken.

Unsere Arbeitsgruppe auf dem Strafverteidigertag 2020

Wie jedes Jahr gestaltet die Strafverteidigervereinigung NRW eine Arbeitsgruppe auf dem Strafverteidigertag 2020. Unser Dank geht dafür bereits jetzt an unseren Kollegen Georg Schulze aus Bielefeld, der die Arbeitsgruppe 1 auf dem Strafverteidigertag auf die Beine gestellt hat unter dem Titel

Rechtsstaat zwischen Freiheit und Sicherheit – wie der Begriff ›Rechtsstaat‹ von Law & Order gekapert wird

Seit den ersten Strafverteidigertagen beschäftigen wir uns mit gesetzgeberischen Vorlagen, die aus Sicht der Strafverteidigervereinigungen rechtsstaatlich bedenklich sind, Beschuldigtenrechte eingrenzen und die Gewichte im fairen Prozess zugunsten der Justiz verschieben.

Das ›Gesetz zur Modernisierung des Strafprozesses‹ ist das aktuellste Beispiel für diese Entwicklung – wobei zu befürchten ist, dass bis zum Beginn des 44. Strafverteidigertages in Berlin bereits wieder neue Vorschläge auf dem Tisch liegen. Regelmäßig finden nahezu ausschließlich Vorschläge aus Richterschaft und Strafverfolgungsbehörden Eingang in die Gesetzgebungsmaschinerie; trotz Expertenanhörungen im Rechtsausschuss und anderen politischen Gremien unter Teilnahme der Anwaltschaft finden Bürgerrechte und Strafverteidigervereinigungen kein Gehör.
Mehr noch: Unter der Präambel ›Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege‹ wird der Begriff ›Rechtsstaat‹ benutzt, um Beschuldigten- und Verteidigerrechte weiter abzubauen.

Die Arbeitsgemeinschaft will diese Entwicklung vom Rechtsstaatsbegriff als liberalem Abwehrrecht gegenüber staatlicher Machtausübung hin zur Eingriffsnorm für die Ausweitung ebensolcher Befugnisse wissenschaftlich näher untersuchen.

Dargestellt wird die Entwicklung der Ausweitung prozessualer Eingriffsbefugnisse und untersucht, warum Grundrechte keine Lobby haben. Der rechtshistorische Ursprung des Rechtsstaatsbegriffs im Liberalismus wird der Umdeutung dieses Begriffs durch konservativ-autoritäre Kräfte gegenübergestellt. Die Arbeitsgemeinschaft befasst sich auch mit dem Bild der Anwaltschaft und der Strafverteidigung in der öffentlichen Debatte. Unter dem Stichwort »Asylindustrie« oder der Forderung nach »Berücksichtigung des Rechtsempfindens weiter Teile der Bevölkerung« (Innenminister Reul, NRW) ist bereits öffentlich wirksam dargelegt worden, was Repräsentanten des Rechtsstaats von anwaltlicher Tätigkeit halten. Engagierte Verteidigung wird wahrgenommen als Sabotage am Strafprozess, am Rechtsstaat.

Hierzu passt die Entwicklung der Rechtsprechung zu Verfahrensfehlern und deren Rechtsfolgen: Gibt es Beweisverwertungsverbote?

Unsere Referenten für die AG 1 auf dem Strafverteidigertag 2020:


Professor Dr. Tobias Singelnstein zum Thema ›Hauptsache sicher! – Der preventive turn in der Sicherheitsgesellschaft‹

Professor Dr. Thomas Fischer zum Thema ›Rechtsstaatsdämmerung? – Vom liberalen Abwehrrecht zur Eingriffsnorm der Staatsgewalt‹

Professor Dr. Stephan Barton zum Thema ›Saboteure des Rechtsstaats? – Das Anwaltsbild in der öffentlichen Debatte‹

Vors. RiLG Dr. Holger Niehaus zum Thema ›Rechtsstaatliche Leinen los? – Die Entwicklung der Rechtsprechung zu Beweisverwertungsverboten‹

Moderation: Rechtsanwalt Georg Schulze, Bielefeld

Neues aus Europa

Am Samtag, 24.10.2020, findet ab 18.00 Uhr die Zusatzveranstaltung „Aktuelles aus Europa“ statt, die von unserem Kollegen RA Carl W. Heydenreich und der Kollegin RAin Dr. Anna Oehmichen geleitet wird. Anna wird für uns dieses Jahr den 13. EU-Strafrechtstag in Bonn planen, sobald das Konzept steht, findet man hier auch das Programm für den 13. EU-Strafrechtstag 2020.

ACHTUNG: Da der Strafvrteidigertag jetzt auf das Wochendene verlegt wurde, an dem auch der EU-Strafrechstag 2020 stattfinden sollte, werden wir Sie in Kürze über die diesbezüglichen Planungen unterrichten.

Befragung von Berufszeugen durch die Verteidigung – Fortbildung

Seminar ausgebucht!

Aufgrund der aktuellen Situation müssen wir zur Wahrung der notwendigen räumlichen Distanz die Zahl der Teilnehmenden auf 30 Personen beschränken. Anmeldungen werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.


„ Befragung von Berufszeugen durch die Verteidigung “

Referenten: Ulrich von Klinggräf, Rechtsanwalt, Berlin

Lukas Theune, Rechtsanwalt, Berlin

Zeit: Freitag, 5.06.2020, 13:30-18:00h

Ort: Universitätsclub Bonn, Konviktstraße 9, 53113 Bonn 5

Wer kennt sie nicht, diese Ohnmacht der Verteidigung bei dem Auftreten von Polizeizeugen als Tatzeugen? Die Glaubwürdigkeit dieser Zeugen durch die Gerichte wird fraglos vorausgesetzt.

Die ewige Litanei:

„Die Beamtin hat doch gar kein eigenes Interesse am Ausgang des Verfahrens“

„Aufgrund ihrer Ausbildung verfügen die Beamten über besondere Fähigkeiten“

„Ein Beamter wird doch tunlichst jede Falschaussage vermeiden – eine
Bestrafung hätte doch für ihn verheerende Konsequenzen“

und ähnliches mehr.

Eine ernsthafte Überprüfung der Glaubhaftigkeit der Aussagen von Berufszeugen findet regelmäßig nicht statt. Diese Erfahrung gilt trotz der Tatsache, dass in diesen Verfahren sehr häufig eine Aussage – gegen – Aussage – Konstellation vorliegt, bei der eigentlich eine besonders gründliche Überprüfung der Frage der Glaubhaftigkeit der Aussage gefordert ist.

Die Veranstaltung versucht Wege aufzuzeigen, wie eine Verteidigung gegen die Aussagen von Berufszeugen, insbesondere die Befragung von Berufszeugen, unter diesen Bedingungen aussehen kann.

Ulrich v. Klinggräff ist langjähriger Strafverteidiger und hat durch regelmäßige Verteidigung in Umfangs- und Staatsschutzverfahren vielfältige Erfahrung im Umgang mit Berufszeugen. Als Mitglied der AG Berufszeugen des RAV beschäftigt er sich mit den strukturellen Besonderheiten dieser Vernehmungskonstellation.

Dr. Lukas Theune hat sich in seiner aktuell erschienen Dissertation Polizeibeamte als Berufszeugen in Strafverfahren mit den rechtstatsächlichen und aussagepsychologischen Besonderheiten bei Aussagen dieser Zeugengruppe befasst und wird die empirischen Befunde und Ergebnisse seiner Arbeit vorstellen.

Teilnehmerbeitrag:

80 € für Mitglieder der Strafverteidigervereinigung NRW und des RAV
100 € für Nichtmitglieder

Hier gibt es den Veranstaltungstext als PDF.

Bitte beachten: Die im PDF erfasste Telefaxnummer ist leider falsch! Anmeldungen bitte nur an die aktuelle Telefaxnummer der Geschäftsstelle.