Mitgliederversammlung 2023 – Tagungswochenende 1.-2.9.23

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie wir ja bekanntlich gemeinsam auf der letztjährigen Mitgliederversammlung beschlossen haben, bieten wir in diesem Jahr erstmals

rund um unsere Mitgliederversammlung eine 2-tägige Fortbildungsveranstaltung

an, um neben der eigentlichen Veranstaltung auch die Möglichkeiten des besseren gegenseitigen Kennenlernens und das gesellige Beisammensein unserer der Mitglieder unseres Vereins zu fördern.

Die Veranstaltung findet im schönen Iserlohn im noch schöneren, direkt neben dem Stadtwald und am Seilersee gelegenen Hotel Vierjahreszeiten statt und umfasst insgesamt 8 Fortbildungsstunden gem. § 15 FAO. Das – wie wir finden – interessante und spannende Tagungsprogramm finden Sie in der Anlage.

Der für unsere Mitglieder stark subventionierte Teilnahmebeitrag beträgt 150 € für Mitglieder und 300 € für Nichtmitglieder. Im Preis inbegriffen sind ein gemeinsames 3-Gang Abendessen (ohne Getränke)  am Freitag und ein Lunchbuffet  am Samstag. Zur Übernachtung haben wir ein Zimmerkontingent (3 Zimmerkategorien zwischen ÜF 114 € und ÜF 149 €) im Hotel zur Selbstbuchung unter dem Stichwort „Fortbildungsveranstaltung für Rechtsanwältinnen“ reserviert: Die Kontaktdaten des Hotels finden Sie unter www.vierjahreszeiten-iserlohn.de .

Die Buchung ist nur für die gesamte Veranstaltung möglich. Teilnehmerzahl und Zimmerkontingent sind begrenzt, daher bitte wir um frühzeitige und für unsere Planungen möglichst umgehende Buchung bis spätestens 30.05.2023. (Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist natürlich jedem Mitglied auch unabhängig von der Tagung möglich)

Programm

Fortbildungsveranstaltung der Strafverteidigervereinigung NRW e.V.

Freitag, 01.09.2023 und Samstag, 02.09.2023

Im Hotel Vierjahreszeiten Iserlohn, Seilerwaldstr. 10

Tagungsprogramm

Freitag, 01.09.2023

ab 13:30 Uhr:                         Anreise und Begrüßung

14:00 -17:00 Uhr:                  Vortrag und Diskussion:

                                               „Verteidigung im Arbeitsstrafrecht“

                                               Referent: RA und FA f. Strafrecht

                                               Martin Schütz, Duisburg

17:30 – 18:30 Uhr:                 Mitgliederversammlung

19:30 Uhr:                              gem. Abendessen im Restaurant „Fetter Förster“ 

Samstag, 02.09.2023

9:30 – 12:00 Uhr:                   Vortrag und Diskussion:

„Der Beweiswert von Aussagen besonderer Zeugen-gruppen als valides Beweismittel bei Sexualdelikten: Voraussetzungen, Optimierung, Grenzen sowie Fehlerquellenanalyse“

Referentin:

Dipl.-Psych. Dipl.-Päd. Simone Gallwitz, Bochum

12:30 – 13:30 Uhr:                 gemeinsames Mittagessen

14:00 – 16:30 Uhr:                 Vortrag und Diskussion:

„Neuere Entwicklungen im Beweisantragsrecht und Möglichkeiten für die Verteidigung“

Referent: RA u.d FA f. Strafrecht

Lars Brögeler, Dortmund

Anwaltliche Vertretung im Ausländer- und Migrationsstrafrecht

Die Strafverteidigervereinigung NRW lädt Sie ganz herzlich ein zur Veranstaltung:

„Anwaltliche Vertretung im Ausländer- und Migrationsstrafrecht anhand von Fallbeispielen“

Referent: Peter Fahlbusch, Rechtsanwalt in Hannover

Zeit: 3.7.2020, 14:00 – 19:30 Uhr

(5 Fortbildungsstunden gem. § 15 FAO für Fachanwälte im Strafrecht und/oder Migrationsrecht)

Ort: NH Hotel Dortmund, Königswall 1 (unmittelbar neben dem Hauptbahnhof)

Teilnehmerbeitrag:

100 € für Mitglieder der Strafverteidigervereinigung
125 € für Nichtmitglieder

Einreise und Aufenthalt von Migrant*innen unterliegen einem Sonderstrafrecht. Obwohl die Sachverhalte zumeist einfach scheinen geht hier regelmäßig einiges durcheinander. Leider sind die vielfach erfolgversprechenden Verteidigungsmöglichkeiten häufig nicht bekannt oder werden nicht richtig ausgeschöpft. Hier will die Fortbildung ansetzen. Anhand verschiedener Fälle aus der Praxis wird versucht, das Migrationsstrafrecht handhabbar zu machen und die Verteidigungsmöglichkeiten deutlich zu machen.

Geplante Themen u.a.:

– §§ 95 ff AufenthG und §§ 84 ff AsylG

-Unerlaubte Einreise und unerlaubter Aufenthalt

-Verleitung zur rechtsmissbräuchlichen Asylantragstellung

-passloser Aufenthalt

– „Residenzpflichtverstöße“

– „Falschangaben“ bei Asylantragstellung und Duldungsbeantragung

– „Scheinehe und –vaterschaft“

– u.v.m.

Referent: Peter Fahlbusch, Rechtsanwalt (Hannover), ist bundesweit vor allem in Abschiebungshaftverfahren und  Strafverfahren mit ausländerrechtlichem Bezug tätig. Aus seiner umfangreiche Vortrags- und Fortbildungstätigkeit ist er uns als hervorragender und spannender Referent bekannt. Er publiziert regelmäßig, u.a. als Autor im Nomos Handkommentar Ausländerrecht.

Einladung als PDF

44. Strafverteidigertag 2020 in Berlin

Strafverteidigertag 2020 findet nicht statt

https://www.strafverteidigertag.de/Strafverteidigertage/strafverteidigertag2020.html

Fall Ihnen noch Fortbildungsstunden fehlen, können Sie diese im Online Forum Strafverteidigung absolvieren.

!!! VERLEGT AUF DEN 23.-25.10.2020 !!!

ACHTUNG: Wegen der aktuellen Lage betreffend Corona-Virus/Covid-19 und den damit verbundenen Problemen bei der Durchführung von Großveranstaltungen wurde der Strafverteidigertag 2020 auf den 23.-25.10.2020 verlegt! Auf der Seite des Organisationsbüros gibt es alle Details zur Verschiebung des Strafverteidigertages 2020.


Wie jedes Jahr findet auch 2020 wieder ein Strafverteidigertag statt. Seit rund vier Jahrzehnten ist der Strafverteidigertag die größte und bedeutendste Fachtagung zu Fragen des Straf- und Strafprozessrechts in Deutschland und ein Forum kritischer Advokatur. Jährlich nehmen bis zu 800 Strafverteidiger/innen, Vertreter aus Justiz, Politik und Wissenschaft an der dreitägigen Veranstaltung teil. In diesem Jahr steht die Veranstaltung unter dem Titel:

Vom Schuldstrafrecht zum funktionalen Strafrecht

44. STRAFVERTEIDIGERTAG * BERLIN, 20. – 22. MÄRZ 2020 23.-25.10.2020

Programm

Hier geht es zum Programm des 44. Strafverteidigertages. Wer das liebevoll gestaltete Programmheft nicht anschaut, verpasst das Beste!

Teilnehmerbeitrag

300,- € (252,10 € zzgl. 19 % U-St. i.H.v. 47,90 €) für Mitglieder der
Strafverteidigervereinigungen*
450,- € (378,15 € zzgl. 19 % U-St. i.H.v. 71,85 €) für Nichtmitglieder
200,- € (168,07 € zzgl. 19 % U-St. i.H.v. 31,93 €) Zulassung bis 3 Jahre
100,- € (84,03 € zzgl. 19 % U-St. i.H.v. 15,97 €) Referendar*innen/Studierende

Noch kein Mitglied der Strafverteidigervereinigung NRW?

Dann werden Sie doch am Besten gleich Mitglied bei uns! Das lohnt sich sowieso, da wir die größte Strafverteidigerorganisation in Nordrhein-Westfalen sind und gleichzeitig einer der größten Verbände von Strafverteidigern bundesweit. Aber auch finanziell rechnet sich die Mitgliedschaft, wenn Sie den Strafverteidigertag besuchen wollen. Das gilt ganz besonders für junge Strafverteidiger/innen, die in den ersten 2 Jahren nach Zulassung nur 30 € Jahresbeitrag zahlen. Einfach den Mitgliedsantrag ausdrucken und an unsere Geschäftsstelle schicken.

Unsere Arbeitsgruppe auf dem Strafverteidigertag 2020

Wie jedes Jahr gestaltet die Strafverteidigervereinigung NRW eine Arbeitsgruppe auf dem Strafverteidigertag 2020. Unser Dank geht dafür bereits jetzt an unseren Kollegen Georg Schulze aus Bielefeld, der die Arbeitsgruppe 1 auf dem Strafverteidigertag auf die Beine gestellt hat unter dem Titel

Rechtsstaat zwischen Freiheit und Sicherheit – wie der Begriff ›Rechtsstaat‹ von Law & Order gekapert wird

Seit den ersten Strafverteidigertagen beschäftigen wir uns mit gesetzgeberischen Vorlagen, die aus Sicht der Strafverteidigervereinigungen rechtsstaatlich bedenklich sind, Beschuldigtenrechte eingrenzen und die Gewichte im fairen Prozess zugunsten der Justiz verschieben.

Das ›Gesetz zur Modernisierung des Strafprozesses‹ ist das aktuellste Beispiel für diese Entwicklung – wobei zu befürchten ist, dass bis zum Beginn des 44. Strafverteidigertages in Berlin bereits wieder neue Vorschläge auf dem Tisch liegen. Regelmäßig finden nahezu ausschließlich Vorschläge aus Richterschaft und Strafverfolgungsbehörden Eingang in die Gesetzgebungsmaschinerie; trotz Expertenanhörungen im Rechtsausschuss und anderen politischen Gremien unter Teilnahme der Anwaltschaft finden Bürgerrechte und Strafverteidigervereinigungen kein Gehör.
Mehr noch: Unter der Präambel ›Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege‹ wird der Begriff ›Rechtsstaat‹ benutzt, um Beschuldigten- und Verteidigerrechte weiter abzubauen.

Die Arbeitsgemeinschaft will diese Entwicklung vom Rechtsstaatsbegriff als liberalem Abwehrrecht gegenüber staatlicher Machtausübung hin zur Eingriffsnorm für die Ausweitung ebensolcher Befugnisse wissenschaftlich näher untersuchen.

Dargestellt wird die Entwicklung der Ausweitung prozessualer Eingriffsbefugnisse und untersucht, warum Grundrechte keine Lobby haben. Der rechtshistorische Ursprung des Rechtsstaatsbegriffs im Liberalismus wird der Umdeutung dieses Begriffs durch konservativ-autoritäre Kräfte gegenübergestellt. Die Arbeitsgemeinschaft befasst sich auch mit dem Bild der Anwaltschaft und der Strafverteidigung in der öffentlichen Debatte. Unter dem Stichwort »Asylindustrie« oder der Forderung nach »Berücksichtigung des Rechtsempfindens weiter Teile der Bevölkerung« (Innenminister Reul, NRW) ist bereits öffentlich wirksam dargelegt worden, was Repräsentanten des Rechtsstaats von anwaltlicher Tätigkeit halten. Engagierte Verteidigung wird wahrgenommen als Sabotage am Strafprozess, am Rechtsstaat.

Hierzu passt die Entwicklung der Rechtsprechung zu Verfahrensfehlern und deren Rechtsfolgen: Gibt es Beweisverwertungsverbote?

Unsere Referenten für die AG 1 auf dem Strafverteidigertag 2020:


Professor Dr. Tobias Singelnstein zum Thema ›Hauptsache sicher! – Der preventive turn in der Sicherheitsgesellschaft‹

Professor Dr. Thomas Fischer zum Thema ›Rechtsstaatsdämmerung? – Vom liberalen Abwehrrecht zur Eingriffsnorm der Staatsgewalt‹

Professor Dr. Stephan Barton zum Thema ›Saboteure des Rechtsstaats? – Das Anwaltsbild in der öffentlichen Debatte‹

Vors. RiLG Dr. Holger Niehaus zum Thema ›Rechtsstaatliche Leinen los? – Die Entwicklung der Rechtsprechung zu Beweisverwertungsverboten‹

Moderation: Rechtsanwalt Georg Schulze, Bielefeld

Neues aus Europa

Am Samtag, 24.10.2020, findet ab 18.00 Uhr die Zusatzveranstaltung „Aktuelles aus Europa“ statt, die von unserem Kollegen RA Carl W. Heydenreich und der Kollegin RAin Dr. Anna Oehmichen geleitet wird. Anna wird für uns dieses Jahr den 13. EU-Strafrechtstag in Bonn planen, sobald das Konzept steht, findet man hier auch das Programm für den 13. EU-Strafrechtstag 2020.

ACHTUNG: Da der Strafvrteidigertag jetzt auf das Wochendene verlegt wurde, an dem auch der EU-Strafrechstag 2020 stattfinden sollte, werden wir Sie in Kürze über die diesbezüglichen Planungen unterrichten.

Befragung von Berufszeugen durch die Verteidigung – Fortbildung

Seminar ausgebucht!

Aufgrund der aktuellen Situation müssen wir zur Wahrung der notwendigen räumlichen Distanz die Zahl der Teilnehmenden auf 30 Personen beschränken. Anmeldungen werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.


„ Befragung von Berufszeugen durch die Verteidigung “

Referenten: Ulrich von Klinggräf, Rechtsanwalt, Berlin

Lukas Theune, Rechtsanwalt, Berlin

Zeit: Freitag, 5.06.2020, 13:30-18:00h

Ort: Universitätsclub Bonn, Konviktstraße 9, 53113 Bonn 5

Wer kennt sie nicht, diese Ohnmacht der Verteidigung bei dem Auftreten von Polizeizeugen als Tatzeugen? Die Glaubwürdigkeit dieser Zeugen durch die Gerichte wird fraglos vorausgesetzt.

Die ewige Litanei:

„Die Beamtin hat doch gar kein eigenes Interesse am Ausgang des Verfahrens“

„Aufgrund ihrer Ausbildung verfügen die Beamten über besondere Fähigkeiten“

„Ein Beamter wird doch tunlichst jede Falschaussage vermeiden – eine
Bestrafung hätte doch für ihn verheerende Konsequenzen“

und ähnliches mehr.

Eine ernsthafte Überprüfung der Glaubhaftigkeit der Aussagen von Berufszeugen findet regelmäßig nicht statt. Diese Erfahrung gilt trotz der Tatsache, dass in diesen Verfahren sehr häufig eine Aussage – gegen – Aussage – Konstellation vorliegt, bei der eigentlich eine besonders gründliche Überprüfung der Frage der Glaubhaftigkeit der Aussage gefordert ist.

Die Veranstaltung versucht Wege aufzuzeigen, wie eine Verteidigung gegen die Aussagen von Berufszeugen, insbesondere die Befragung von Berufszeugen, unter diesen Bedingungen aussehen kann.

Ulrich v. Klinggräff ist langjähriger Strafverteidiger und hat durch regelmäßige Verteidigung in Umfangs- und Staatsschutzverfahren vielfältige Erfahrung im Umgang mit Berufszeugen. Als Mitglied der AG Berufszeugen des RAV beschäftigt er sich mit den strukturellen Besonderheiten dieser Vernehmungskonstellation.

Dr. Lukas Theune hat sich in seiner aktuell erschienen Dissertation Polizeibeamte als Berufszeugen in Strafverfahren mit den rechtstatsächlichen und aussagepsychologischen Besonderheiten bei Aussagen dieser Zeugengruppe befasst und wird die empirischen Befunde und Ergebnisse seiner Arbeit vorstellen.

Teilnehmerbeitrag:

80 € für Mitglieder der Strafverteidigervereinigung NRW und des RAV
100 € für Nichtmitglieder

Hier gibt es den Veranstaltungstext als PDF.

Bitte beachten: Die im PDF erfasste Telefaxnummer ist leider falsch! Anmeldungen bitte nur an die aktuelle Telefaxnummer der Geschäftsstelle.