Aktuelle Rechtsprechung zur Einziehung

Freitag, 17. November 2023, 14.00-17.30 Uhr (3 Zeitstunden nach § 15 FAO)
Ort: MAXHAUS, Schulstraße 11, 40213 Düsseldorf

Die Einziehung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Aktueller Stand und Perspektiven

Die Einziehung nach den §§ 73, 74 StGB hat seit der Novellierung 2017 wegen der zwingenden Anordnung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erheblich an Bedeutung gewonnen. Dabei hat sich die gesetzgeberische Intention als nur bedingt praxistauglich erwiesen. Die ursprünglich seitens des Gesetzgebers angestrebte  zweistufige Konzeption gilt zwischenzeitlich nur noch eingeschränkt.

Der Vortrag, der sich dem Thema aus dem Blickwinkel der Revision nähert, soll aufzeigen, wo aktuell die Schwerpunkte der Diskussion zwischen den Senaten liegen und Verteidigungsperspektiven aufzeigen. Insbesondere die Unterscheidung zwischen Tatertrag einerseits und Tatobjekt/Tatmittel andererseits und die sich daraus ergebenden Konsequenzen haben eine kaum zu unterschätzende Bedeutung.

Referent: Andreas Lickleder, Rechtsanwalt für Strafrecht, München

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