01. – 03. März 2024
HAMBURG
Anmeldung
Anmeldungen sind ausschließlich über das Online-Buchungssystem des Veranstalters möglich.
Kosten
Mitglieder: 350 €
(294,12 € zzgl. 19% USt.i.H.v. 55,88 €)
Nichtmitglieder: 500 €
(420,17 € zzgl. 19% USt.i.H.v. 79,83 €)
Junge Kolleg*innen: 250 €
(210,08 € zzgl. 19% USt.i.H.v. 39,92 €)
Student/Referendar*innen: 100 €
(84,03 € zzgl. 19% USt.i.H.v. 15,97 €)
Mitglieder sind alle Mitglieder der ausrichtenden Strafverteidigervereinigungen. Der Tagungspreis umfasst die Veranstaltung, ausführliches Material sowie den Ergebnisband im Nachgang der Tagung. Anreise, Unterkunft und Verpflegung außerhalb der Kaffeepausen am Samstag sind im Tagungspreis nicht inbegriffen. Für die Abendveranstaltung, die in der Verantwortung der gastgebenden lokalen Vereinigung liegt, können ggfs. gesonderte Teilnahmegebühren erhoben werden.
2024: a court odyssey
Macht und Ohnmacht vor Gericht
Zum Thema
Strafe ist Macht, das Strafverfahren in Form gebrachte Machtausübung. Von der ersten Ermittlungshandlung bis zur richterlichen Urteilsbildung ist das Verfahren zwangsläufig geprägt von der Macht staatlicher Ermittlungs-, Verfolgungs- und Justizorgane über die Beschuldigten, die ihren Höhepunkt im Entzug der Freiheit hat. Gegen diese Macht schützt die Beschuldigten einzig die Förmlichkeit des Verfahrens.
Seit Jahren wird die stete Zunahme von Tatbeständen und die Ausweitung der Strafbarkeit im materiellen Strafrecht beklagt. Kein Bereich des gesellschaftlichen und privaten Lebens, der nicht umhegt wäre durch strafrechtliche Normen, die die Grenzen des Zulässigen mittels Strafandrohung aufzeigen. Weniger Aufmerksamkeit erfährt indessen der damit korrespondierende Abbau von Verfahrensvorschriften, in der Regel solcher, die dem Schutz Beschuldigter dienen. Zugleich wehren sich die Justizverwaltungen vehement gegen die Einführung neuer Vorschriften, die den Strafprozess transparenter und überprüfbarer machen – allem voran gegen die Einführung einer technischen Dokumentation der Hauptverhandlung. Auch gegen die geplante Regelung des Einsatzes von V-Personen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, der bislang im Graubereich der Regelungslosigkeit vor sich hin wuchert, und das Verbot der staatlichen Tatprovokation setzen sich die Innen- und Justizverwaltungen verbissen zur Wehr. Macht wird aber nicht nur durch die exklusive Definitionsmacht über das Geschehen im Haupt- und Ermittlungsverfahren gesichert, sondern auch durch eine exklusive Sprache, die sich dem Verständnis eines großen Teils der Beschuldigten entzieht.
Anknüpfend an die Diskussion eines »funktionalen Strafrechts« beim letzten Strafverteidigertag in Berlin befasst sich der 45. Strafverteidigertag mit den prozessualen Freiheitsrechten und daher mit Macht und Ohnmacht vor Gericht.
Programm
Freitag, 01. März 2024
Auidimax der Universität Hamburg
ab 17.00 Uhr
Anmeldung und Akkreditierung
18.30 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Eröffnungsvortrag
Rechtsanwältin Dr. Margarete Gräfin von Galen, Berlin
»Macht und Ohnmacht vor Gericht«
im Anschluss
Empfang für die Gäste & Teilnehmer*innen des Strafverteidigertages im Foyer des Audimax
Samstag, 02. März 2024
Universität Hamburg
09.00 – 12.30 & 14.00 – 17.00 Uhr
Arbeitsgruppen
17.15 Uhr
Historischer Vortrag über »100 Jahre JGG«
Rechtsanwalt Lukas Pieplow
Sonntag, 03. März 2024
Auidimax der Universität Hamburg
10.00 – 12.30 Uhr
Schlussdiskussion
Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung
mit: RiBGH Dr. Andreas Mosbacher / MDir a.D. Marie Luise Graf-Schlicker / N.N. /
Moderation: Rechtsanwalt Tim Burkert (Hamburg)