Veranstaltungen

46. Strafverteidigertag
2025

28. – 30. März 2025

BOCHUM

Freitag Sonntag
bis zu 10 Zeitstunden nach § 15 FAO

Ort
Fakultät der Ruhr-Universität Bochum
Universitätsstraße 150
D-44801 Bochum

Jetzt Online anmelden

Anmeldung

Anmeldungen sind ausschließlich über das Online-Buchungssystem des Veranstalters möglich.

Kosten

Mitglieder*: 390 €
(327,73 € zzgl. 19% USt.i.H.v. 62,27 €)

Nichtmitglieder: 590 €
(495,80 € zzgl. 19% USt.i.H.v. 94,20 €)

Junge Kolleg*innen**: 250 €
(210,08 € zzgl. 19% USt.i.H.v. 39,92 €)

Student/Referendar*innen: 100 €
(84,03 € zzgl. 19% USt.i.H.v. 15,97 €)

* Als Mitglieder gelten alle Mitglieder der ausrichtenden Strafverteidigervereinigungen.
**gilt für Teilnehmer*innen mit einer Zulassung unter drei Jahren.

Der Tagungspreis umfasst die Veranstaltung (ohne die Zusatzfortbildung am Freitag), ausführliches Material sowie den (digitalen) Ergebnisband im Nachgang der Tagung. Anreise, Unterkunft und Verpflegung außerhalb der Kaffeepausen am Samstag sind im Tagungspreis nicht inbegriffen. Für die Abendveranstaltung am Samstag, die in der Verantwortung der gastgebenden lokalen Vereinigung liegt, können ggfs. gesonderte Teilnahmegebühren erhoben werden. Es kann nur die Teilnahme an der gesamten Veranstaltungen gebucht werden, die Buchung einzelner Programmpunkte ist nicht möglich.

Die Härte des Rechtsstaats

Droht eine Renaissance des starken Staates?

Zum Thema

2024: Nach dem »Sommer der Angst« (Bild) kommt der autoritäre Herbst. Getrieben von den Wahlerfolgen von AfD und BSW setzen auch die bürgerlichen Parteien auf Innere Sicherheit – durch Abschottung nach Außen, Verschärfungen im Ausländer- und Asylrecht sowie Abschiebungen in Diktaturen und Bürgerkriegsländer. Das Tempo, in dem dies geschieht, lässt nichts Gutes auch für den Bereich des Straf- und Strafprozessrechts erahnen. Es scheint nur eine Frage der Zeit, bis der überhitzte Sicherheitsdiskurs sich
auch in strafrechtlichen Initiativen niederschlägt und die Forderung nach »schnellem« und »konsequentem« Handeln Gesetzesform annimmt. Dass die seit Jahren geforderten und zuletzt angestoßenen Reformen im Sinne der Beschuldigtenrechte (Einführung
der technischen Dokumentation der Hauptverhandlung, gesetzliche Regelung des Einsatzes von V-Personen) überhaupt noch politisch durchsetzbar sind, scheint indessen mehr als fragwürdig. Es droht die ›ganze Härte des Rechtsstaats‹ und damit eine
rechtspolitische Eiszeit.

Wenn von der »Härte des Rechtsstaats« die Rede ist, ist es um die Rechtsstaatlichkeit selten gut bestellt. Denn zwar meint der Begriff des ›Rechtsstaates‹ eigentlich die Bindung staatlichen Handelns an Gesetze, nicht deren Abschleifen zugunsten politischer
Kampfbegriffe wie »Beschleunigung«, »Effizienz«, »klare Kante« oder »Härte«. In der Regel aber kippt das Verhältnis von staatlichem Verfolgungsinteresse und rechtlicher Bindung der Verfolgungsbehörden immer dann zugunsten des Staates, wenn von der Durchsetzung des Rechtsstaats die Rede geht. An kaum einer anderen Stelle wird dies so offenkundig, wie im Strafverfahren, wo es die Aufgabe staatlicher Organe ist, einerseits die Einhaltung von Verfahrensformen zu gewährleisten, die den konkret Beschuldigten
und seine Freiheit andererseits vor dem Strafanspruch eben jener Organe schützen. Wird diese Ambivalenz zugunsten schneller Verfahren und harter Strafen aufgelöst, so gerät der Rechtsstaat zum autoritären Staat; bedroht ist nicht nur die Freiheit des Einzelnen (Beschuldigten), sondern diejenige aller.


Programm

Freitag, 28. März 2025

Audimax der Ruhr-Universität-Bochum 

18.30 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Prof. Dr. Tobias Singelnstein

im Anschluss

Empfang für die Gäste & Teilnehmer*innen des Strafverteidigertages


Samstag, 29. März 2025

Ruhr-Universität-Bochum

09.00 – 12.30 & 14.00 – 17.00 Uhr
Arbeitsgruppen 

17.30 Uhr
ggfs. aktuelle Zusatzveranstaltungen 


Sonntag, 30. März 2025 

Audimax der Ruhr-Universität-Bochum 

10.00 – 12.30 Uhr
Schlussdiskussion
Wie >resilient< ist die Strafjustiz gegen politische Einflüsse?


Programm