Veranstaltungen

Abrechnung in Strafsachen

28. Juni 2024

BONN

13.30 – 18.00 Uhr
4 Stunden zzgl. 30 Minuten Pause

Ort
Universitätsclub Bonn
Konviktstraße 9
D-53113 Bonn

Referent
Dipl.-Rechtspfleger Jochen Volpert, Bezirksrevisor beim Landgericht Düsseldorf

Anmeldung

Anmeldungen sind per E-Mail oder Fax an die Geschäftsstelle möglich:

info@strafverteidigervereinigung-nrw.de

Fax. 0241 – 990 36 588

Nutzen Sie dazu dieses Anmeldeformular

Kosten

Mitglieder: für Mitglieder und Kanzleimitarbeiter*innen unserer Mitglieder ist die Veranstaltung kostenlos.
Nichtmitglieder: 75 €

Pflicht- und Wahlverteidigergebühren

Seminar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Die Strafverteidigervereinigung NRW lädt Sie herzlich zu einer Fortbildungsveranstaltung für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger sowie für Rechtsanwaltsfachangestellte ein.

Themenüberblick
  • Ausgewählte Gebühren- und Auslagenfragestellungen (Grund- und Verfahrensgebühr, Terminsgebühren, geplatzter Termin, Zuschläge, zusätzliche Verfahrensgebühren VV 4141 ff. einschl. Gebühr bei Einziehung oder verwandten Maßnahmen VV 4142)
  • Zeugenbeistand: Einzeltätigkeit oder Vollvertretung und weitergehende Vergütungsansprüche?
  • Terminsvertreter: Einzeltätigkeit oder Vollvertretung und Verzicht auf Mehrkosten?
  • Kostenfestsetzungsverfahren gegen die Staatskasse, § 464b StPO (Verfahren, Erstattungsumfang, mehrere Rechtsanwälte, Reiskostenerstattung, Teilfreispruch)
  • Abtretung des Erstattungsanspruchs notwendige Auslagen (§ 43 RVG)
  • Vergütungsfestsetzung gegen die Staatskasse und Vorschuss, §§ 47, 55 RVG
  • Verhältnis zwischen Wahl- und Pflichtverteidigergebühren (§§ 52, 53 RVG) sowie notwendigen Auslagen und Pflichtverteidigervergütung
  • Anrechnung von Zahlungen bei gerichtlicher Bestellung/Beiordnung (§ 58 Abs. 3 RVG)
  • Umfang des Anspruchs gegen die Staatskasse (u. a. bei Verfahrensverbindung, § 48 Abs. 6RVG)
  • Ggf. weitere aktuelle Fragestellungen

Aus der Erfahrung früherer Veranstaltungen mit unserem Referenten wissen wir, dass die qualitativ sehr gute Fortbildung sich innerhalb kürzester Zeit wirtschaftlich rechnet und in Zukunft das Verschenken von Gebühren vermieden wird. Die Veranstaltung ist sowohl für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger konzipiert. Bei dieser Fortbildung ist es leider nicht möglich eine FAO-Bescheinigung zu erhalten. 


Programm