OnlineForum Modul 13 – Einsatz von IT-Systemen in der Strafverteidigung, digitale Beweisgewinnung am 22.11.20 – 16.30 Uhr

ACHTUNG: Wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie wird der Strafverteidigertag 2020 dieses Jahr ausnahmsweise leider nicht stattfinden können. Als Alternative bietet das Online Forum Strafverteidigung ein digitales Forum für Rechtspolitik und Fortbildung.

Auch wenn wir dieses Jahr wegen der stetig ändernden Coronaschutzmaßnahmen keine weiteren Präsenzveranstaltungen mehr geplant haben beteiligen wir als Strafverteidigervereinigung NRW uns an dem OnlineForum Strafverteidigung, indem wir neben den europarechtlichen Modulen noch zwei weitere Module konzipiert und gestaltet haben.

Modul 13:
Einsatz von IT-Systemen in der Strafverteidigung, digitale Beweisgewinnung

Referate & Diskussion
Umfang: 2 Stunden

LIVE-Termin: Sonntag, 22.11.2020, 16.30 Uhr

Inhaltsbeschreibung:

Die Strafverteidigung wird in zunehmendem Maß mit massenhaften digitalen und digitalisierten Beweismitteln konfrontiert; immer mehr Daten und damit mehr Informationen werden von den Ermittlungsbehörden für das Strafverfahren gewonnen. Während die Polizei sich einer massiven digital-forensischen Infrakstruktur und der Unterstützung durch behördeneigene und externe Experten bedienen kann, müssen sich Staatsanwaltschaften und Gerichte aus Gründen der technischen Ausstattung und der vorhandenen Personalkapazitäten häufig auf eine mehr oder weniger detaillierte Plausibilitätskontrolle beschränken. Umso mehr ist es Aufgabe engagierter Strafverteidigung, durch eine effektive Aufbereitung und Auswertung digitaler beziehungsweise digitalisierter Daten der Verschiebung der Informationshoheit von den Justizbehörden in Richtung der Polizei ein wirksames Korrektiv entgegen zu setzen.

Das Modul hat das Ziel, den Teilnehmern am Beispiel der Durchsuchung und Sicherstellung/Beschlagnahme eines komplexen IT-Systems ein grundlegendes technisches und analytisches Verständnis für die Auswertung digitaler und digitalisierter Daten sowie eine erste Übersicht zu verschiedenen, die Auswertung digitaler und digitalisierter Beweismittel ermöglichenden Software-Tools zu vermitteln. Der Vortragsteil ist aufgezeichnet; es besteht die Möglichkeit, während der Einspielung des Vortragsteils Fragen an den Referenten zu richten, die im Anschluss an die Einspielung beantwortet werden.

Das Modul setzt sich aus vier Blöcken zusammensetzen. Im ersten Teil wird RA Dr. Eren Basar (Düsseldorf) über den ›Ablauf von Durchsuchung und Sicherstellung/Beschlagnahme eines komplexen IT-Systems am Beispiel der Durchsuchung eines Unternehmens sowie damit verbundene Probleme in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht‹ referieren. RA Dr. Uwe Ewald wird im zweiten Teil in das Thema ›Einsatz vom IT-Systemen‹ einführen und darstellen, was der Unterschied zwischen analogen, digitalisierten Daten und digitalen Daten ist, welche Bedeutung den digitalisierten und digitalen Daten zukommt und was eine engagierte Strafverteidigung in diesem Kontext leisten muss (oder leisten kann, d.h. wo ihre Grenzen erreicht werden). Die Rolle der IT-Forensik wird er an dieser Stelle ebenfalls umreißen. In Teil drei wird Dr. Ewald darstellen, wie Fragestellungen, die für das Verfahren von Bedeutung sind, strukturiert und operationalisiert werden, damit eine Suche mittels einer Analysesoftware mit besserer Aussicht auf Erfolg als im Falle einer tendenziell unstrukturierten Suche in Datenmengen mittels Schlagwortsuche durchgeführt werden kann. Im letzten Teil sollen verschiedene IT-Software-Tools und ihre spezifischen Anwendungsbereiche exemplarisch vorgestellt werden. Geplant ist, dass hierzu ein Mitarbeiter der Firma Arina AG zugeschaltet wird, die entsprechende Ermittlungstools anbietet. 


Referent*innen:

RA Dr. Eren Basar (Düsseldorf)

RA Dr. Uwe Ewald 

Moderation: RA Martin Schütz (Duisburg)

Anwaltliche Vertretung im Ausländer- und Migrationsstrafrecht

Die Strafverteidigervereinigung NRW lädt Sie ganz herzlich ein zur Veranstaltung:

„Anwaltliche Vertretung im Ausländer- und Migrationsstrafrecht anhand von Fallbeispielen“

Referent: Peter Fahlbusch, Rechtsanwalt in Hannover

Zeit: 3.7.2020, 14:00 – 19:30 Uhr

(5 Fortbildungsstunden gem. § 15 FAO für Fachanwälte im Strafrecht und/oder Migrationsrecht)

Ort: NH Hotel Dortmund, Königswall 1 (unmittelbar neben dem Hauptbahnhof)

Teilnehmerbeitrag:

100 € für Mitglieder der Strafverteidigervereinigung
125 € für Nichtmitglieder

Einreise und Aufenthalt von Migrant*innen unterliegen einem Sonderstrafrecht. Obwohl die Sachverhalte zumeist einfach scheinen geht hier regelmäßig einiges durcheinander. Leider sind die vielfach erfolgversprechenden Verteidigungsmöglichkeiten häufig nicht bekannt oder werden nicht richtig ausgeschöpft. Hier will die Fortbildung ansetzen. Anhand verschiedener Fälle aus der Praxis wird versucht, das Migrationsstrafrecht handhabbar zu machen und die Verteidigungsmöglichkeiten deutlich zu machen.

Geplante Themen u.a.:

– §§ 95 ff AufenthG und §§ 84 ff AsylG

-Unerlaubte Einreise und unerlaubter Aufenthalt

-Verleitung zur rechtsmissbräuchlichen Asylantragstellung

-passloser Aufenthalt

– „Residenzpflichtverstöße“

– „Falschangaben“ bei Asylantragstellung und Duldungsbeantragung

– „Scheinehe und –vaterschaft“

– u.v.m.

Referent: Peter Fahlbusch, Rechtsanwalt (Hannover), ist bundesweit vor allem in Abschiebungshaftverfahren und  Strafverfahren mit ausländerrechtlichem Bezug tätig. Aus seiner umfangreiche Vortrags- und Fortbildungstätigkeit ist er uns als hervorragender und spannender Referent bekannt. Er publiziert regelmäßig, u.a. als Autor im Nomos Handkommentar Ausländerrecht.

Einladung als PDF

Verteidigung gegen den Notfallkoffer – Mitgliederversammlung 2020

!!! VERLEGT auf den 24.06.2020 !!!

Am 13.05.2020 24.06.2020 findet die diesjährige Mitgliederversammlung wie gewohnt in der Philharmonie in Essen statt. findet nur die Fortbildung statt! Die Mitgliederversammlung kann an diesem Tag nicht durchgeführt werden, da wir die Zahl der Teilnehmer nicht beschränken können.

Die Fortbildungsveranstaltung, die für Mitglieder der Strafverteidigervereinigung NRW kostenlos ist, findet aber in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr statt.

Die Teilnehmerzahl ist aber wegen der Coronaschutzverordnung auf maximal 22 Teilnehmer beschränkt.

Eine Bitte daher: Die Veranstaltung ist für Mitglieder kostenfrei. Wer sich angemeldet hat und kurzfristig nicht kann, wird gebeten, dies unbedingt mitzuteilen, damit die beschränkte Anzahl von Teilnehmern auch ausgeschöpft werden kann.

Fortbildungsveranstaltung am 24.6.2020

Notfallkoffer: Verteidigung gegen formular- und blaupausengestützte Verhandlungsleitung“

Referent: Dr. Bernd Wagner, Rechtsanwalt, Hamburg

Zeit: 13.5.2020 24.06.2020, 15:00 – 18:00Uhr

(2,5 Fortbildungsstunden gem. § 15 FAO)

Ort: Philharmonie, Huyssenallee 53, Essen

Teilnehmerbeitrag: für Mitglieder kostenlos, Nichtmitglieder 100 €

Manchen Richterpersönlichkeiten gelingt der angemessene Umgang mit ihrer Verhandlungsmacht. Manche meinen in ihrer Hilflosigkeit gegen vermeintlich „zu viel“ Verteidigung zu Blaupausen aus szenisch aufbereiteten Regieanweisungen greifen zu müssen, die ihnen z.B. in vier Brevieren angeboten werden:

– Föhrig, Kleines Strafrichterbrevier, 2. Aufl. 2013
– Breidling, Notfallkoffer, unveröffentlichtes Vortragsskript
– Heinrich, Konfliktverteidigung im Strafprozess, 1. Aufl. 2013, 2. A. 2017
– Artkämper, Die „gestörte“ Hauptverhandlung, 5. Aufl. 2017

Treffen wir in der Verteidigung auf solche Richterpersönlichkeiten, die sich für die Verhandlungsleitung an Formularsammlungen zur Einhegung und Begrenzung von Verteidigung orientieren, suchen wir reflexhaft nach dem richtigen Gegenmittel. Handlungskompetenz bedeutet dann, dass wir schlaue Anträge haben, um uns dagegen zur Wehr zu setzen.  Das könnte man -vielleicht als Kontrapunkt zur Philosophie der Strafverteidigung- im Sinne einer Mechanik der Strafverteidigung verstehen. Der Richter dreht den Schalter A, um Strafverteidigung zu verhindern. Und ich suche nach dem Knopf B, um das gedachte Räderwerk des Strafprozesses in eine günstigere Richtung zu bewegen.

Die Veranstaltung beschreibt anhand praktischer Fälle das Symptom, entlarvt in konkreten Beispielen die hinter den vier Handlungsanleitungen versteckten Konzepte und diskutiert Ansätze zum Umgang, zur Gegenwehr und zur Überwindung der aus den Brevieren abgekupferten Strategien einer aus den Fugen des konkreten Strafprozesses geratenen Verhandlungsleitung.

Referent: Dr. Bernd Wagner war bis 1997 Professor an der Universität Bremen. Er ist seit 1983 als Strafverteidiger tätig, während seiner Tätigkeit als Hochschullehrer gem. §138 Abs. 1 StPO, davor und danach als Rechtsanwalt in Tübingen und Hamburg. Er ist Mitbegründer der seit 1999 auf Strafrecht ausgerichteten Hamburger Anwaltskanzlei BG 124 und doziert und publiziert umfangreich zu strafrechtlichen und medizinrechtlichen Themen.

44. Strafverteidigertag 2020 in Berlin

Strafverteidigertag 2020 findet nicht statt

https://www.strafverteidigertag.de/Strafverteidigertage/strafverteidigertag2020.html

Fall Ihnen noch Fortbildungsstunden fehlen, können Sie diese im Online Forum Strafverteidigung absolvieren.

!!! VERLEGT AUF DEN 23.-25.10.2020 !!!

ACHTUNG: Wegen der aktuellen Lage betreffend Corona-Virus/Covid-19 und den damit verbundenen Problemen bei der Durchführung von Großveranstaltungen wurde der Strafverteidigertag 2020 auf den 23.-25.10.2020 verlegt! Auf der Seite des Organisationsbüros gibt es alle Details zur Verschiebung des Strafverteidigertages 2020.


Wie jedes Jahr findet auch 2020 wieder ein Strafverteidigertag statt. Seit rund vier Jahrzehnten ist der Strafverteidigertag die größte und bedeutendste Fachtagung zu Fragen des Straf- und Strafprozessrechts in Deutschland und ein Forum kritischer Advokatur. Jährlich nehmen bis zu 800 Strafverteidiger/innen, Vertreter aus Justiz, Politik und Wissenschaft an der dreitägigen Veranstaltung teil. In diesem Jahr steht die Veranstaltung unter dem Titel:

Vom Schuldstrafrecht zum funktionalen Strafrecht

44. STRAFVERTEIDIGERTAG * BERLIN, 20. – 22. MÄRZ 2020 23.-25.10.2020

Programm

Hier geht es zum Programm des 44. Strafverteidigertages. Wer das liebevoll gestaltete Programmheft nicht anschaut, verpasst das Beste!

Teilnehmerbeitrag

300,- € (252,10 € zzgl. 19 % U-St. i.H.v. 47,90 €) für Mitglieder der
Strafverteidigervereinigungen*
450,- € (378,15 € zzgl. 19 % U-St. i.H.v. 71,85 €) für Nichtmitglieder
200,- € (168,07 € zzgl. 19 % U-St. i.H.v. 31,93 €) Zulassung bis 3 Jahre
100,- € (84,03 € zzgl. 19 % U-St. i.H.v. 15,97 €) Referendar*innen/Studierende

Noch kein Mitglied der Strafverteidigervereinigung NRW?

Dann werden Sie doch am Besten gleich Mitglied bei uns! Das lohnt sich sowieso, da wir die größte Strafverteidigerorganisation in Nordrhein-Westfalen sind und gleichzeitig einer der größten Verbände von Strafverteidigern bundesweit. Aber auch finanziell rechnet sich die Mitgliedschaft, wenn Sie den Strafverteidigertag besuchen wollen. Das gilt ganz besonders für junge Strafverteidiger/innen, die in den ersten 2 Jahren nach Zulassung nur 30 € Jahresbeitrag zahlen. Einfach den Mitgliedsantrag ausdrucken und an unsere Geschäftsstelle schicken.

Unsere Arbeitsgruppe auf dem Strafverteidigertag 2020

Wie jedes Jahr gestaltet die Strafverteidigervereinigung NRW eine Arbeitsgruppe auf dem Strafverteidigertag 2020. Unser Dank geht dafür bereits jetzt an unseren Kollegen Georg Schulze aus Bielefeld, der die Arbeitsgruppe 1 auf dem Strafverteidigertag auf die Beine gestellt hat unter dem Titel

Rechtsstaat zwischen Freiheit und Sicherheit – wie der Begriff ›Rechtsstaat‹ von Law & Order gekapert wird

Seit den ersten Strafverteidigertagen beschäftigen wir uns mit gesetzgeberischen Vorlagen, die aus Sicht der Strafverteidigervereinigungen rechtsstaatlich bedenklich sind, Beschuldigtenrechte eingrenzen und die Gewichte im fairen Prozess zugunsten der Justiz verschieben.

Das ›Gesetz zur Modernisierung des Strafprozesses‹ ist das aktuellste Beispiel für diese Entwicklung – wobei zu befürchten ist, dass bis zum Beginn des 44. Strafverteidigertages in Berlin bereits wieder neue Vorschläge auf dem Tisch liegen. Regelmäßig finden nahezu ausschließlich Vorschläge aus Richterschaft und Strafverfolgungsbehörden Eingang in die Gesetzgebungsmaschinerie; trotz Expertenanhörungen im Rechtsausschuss und anderen politischen Gremien unter Teilnahme der Anwaltschaft finden Bürgerrechte und Strafverteidigervereinigungen kein Gehör.
Mehr noch: Unter der Präambel ›Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege‹ wird der Begriff ›Rechtsstaat‹ benutzt, um Beschuldigten- und Verteidigerrechte weiter abzubauen.

Die Arbeitsgemeinschaft will diese Entwicklung vom Rechtsstaatsbegriff als liberalem Abwehrrecht gegenüber staatlicher Machtausübung hin zur Eingriffsnorm für die Ausweitung ebensolcher Befugnisse wissenschaftlich näher untersuchen.

Dargestellt wird die Entwicklung der Ausweitung prozessualer Eingriffsbefugnisse und untersucht, warum Grundrechte keine Lobby haben. Der rechtshistorische Ursprung des Rechtsstaatsbegriffs im Liberalismus wird der Umdeutung dieses Begriffs durch konservativ-autoritäre Kräfte gegenübergestellt. Die Arbeitsgemeinschaft befasst sich auch mit dem Bild der Anwaltschaft und der Strafverteidigung in der öffentlichen Debatte. Unter dem Stichwort »Asylindustrie« oder der Forderung nach »Berücksichtigung des Rechtsempfindens weiter Teile der Bevölkerung« (Innenminister Reul, NRW) ist bereits öffentlich wirksam dargelegt worden, was Repräsentanten des Rechtsstaats von anwaltlicher Tätigkeit halten. Engagierte Verteidigung wird wahrgenommen als Sabotage am Strafprozess, am Rechtsstaat.

Hierzu passt die Entwicklung der Rechtsprechung zu Verfahrensfehlern und deren Rechtsfolgen: Gibt es Beweisverwertungsverbote?

Unsere Referenten für die AG 1 auf dem Strafverteidigertag 2020:


Professor Dr. Tobias Singelnstein zum Thema ›Hauptsache sicher! – Der preventive turn in der Sicherheitsgesellschaft‹

Professor Dr. Thomas Fischer zum Thema ›Rechtsstaatsdämmerung? – Vom liberalen Abwehrrecht zur Eingriffsnorm der Staatsgewalt‹

Professor Dr. Stephan Barton zum Thema ›Saboteure des Rechtsstaats? – Das Anwaltsbild in der öffentlichen Debatte‹

Vors. RiLG Dr. Holger Niehaus zum Thema ›Rechtsstaatliche Leinen los? – Die Entwicklung der Rechtsprechung zu Beweisverwertungsverboten‹

Moderation: Rechtsanwalt Georg Schulze, Bielefeld

Neues aus Europa

Am Samtag, 24.10.2020, findet ab 18.00 Uhr die Zusatzveranstaltung „Aktuelles aus Europa“ statt, die von unserem Kollegen RA Carl W. Heydenreich und der Kollegin RAin Dr. Anna Oehmichen geleitet wird. Anna wird für uns dieses Jahr den 13. EU-Strafrechtstag in Bonn planen, sobald das Konzept steht, findet man hier auch das Programm für den 13. EU-Strafrechtstag 2020.

ACHTUNG: Da der Strafvrteidigertag jetzt auf das Wochendene verlegt wurde, an dem auch der EU-Strafrechstag 2020 stattfinden sollte, werden wir Sie in Kürze über die diesbezüglichen Planungen unterrichten.

Befragung von Berufszeugen durch die Verteidigung – Fortbildung

Seminar ausgebucht!

Aufgrund der aktuellen Situation müssen wir zur Wahrung der notwendigen räumlichen Distanz die Zahl der Teilnehmenden auf 30 Personen beschränken. Anmeldungen werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.


„ Befragung von Berufszeugen durch die Verteidigung “

Referenten: Ulrich von Klinggräf, Rechtsanwalt, Berlin

Lukas Theune, Rechtsanwalt, Berlin

Zeit: Freitag, 5.06.2020, 13:30-18:00h

Ort: Universitätsclub Bonn, Konviktstraße 9, 53113 Bonn 5

Wer kennt sie nicht, diese Ohnmacht der Verteidigung bei dem Auftreten von Polizeizeugen als Tatzeugen? Die Glaubwürdigkeit dieser Zeugen durch die Gerichte wird fraglos vorausgesetzt.

Die ewige Litanei:

„Die Beamtin hat doch gar kein eigenes Interesse am Ausgang des Verfahrens“

„Aufgrund ihrer Ausbildung verfügen die Beamten über besondere Fähigkeiten“

„Ein Beamter wird doch tunlichst jede Falschaussage vermeiden – eine
Bestrafung hätte doch für ihn verheerende Konsequenzen“

und ähnliches mehr.

Eine ernsthafte Überprüfung der Glaubhaftigkeit der Aussagen von Berufszeugen findet regelmäßig nicht statt. Diese Erfahrung gilt trotz der Tatsache, dass in diesen Verfahren sehr häufig eine Aussage – gegen – Aussage – Konstellation vorliegt, bei der eigentlich eine besonders gründliche Überprüfung der Frage der Glaubhaftigkeit der Aussage gefordert ist.

Die Veranstaltung versucht Wege aufzuzeigen, wie eine Verteidigung gegen die Aussagen von Berufszeugen, insbesondere die Befragung von Berufszeugen, unter diesen Bedingungen aussehen kann.

Ulrich v. Klinggräff ist langjähriger Strafverteidiger und hat durch regelmäßige Verteidigung in Umfangs- und Staatsschutzverfahren vielfältige Erfahrung im Umgang mit Berufszeugen. Als Mitglied der AG Berufszeugen des RAV beschäftigt er sich mit den strukturellen Besonderheiten dieser Vernehmungskonstellation.

Dr. Lukas Theune hat sich in seiner aktuell erschienen Dissertation Polizeibeamte als Berufszeugen in Strafverfahren mit den rechtstatsächlichen und aussagepsychologischen Besonderheiten bei Aussagen dieser Zeugengruppe befasst und wird die empirischen Befunde und Ergebnisse seiner Arbeit vorstellen.

Teilnehmerbeitrag:

80 € für Mitglieder der Strafverteidigervereinigung NRW und des RAV
100 € für Nichtmitglieder

Hier gibt es den Veranstaltungstext als PDF.

Bitte beachten: Die im PDF erfasste Telefaxnummer ist leider falsch! Anmeldungen bitte nur an die aktuelle Telefaxnummer der Geschäftsstelle.

13. EU-Strafrechtstag 2020

ACHTUNG: Wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie wird der EU-Strafrechtstag 2020 dieses Jahr ausnahmsweise im Rahmen des Online Forum Strafverteidigung in Form von zwei virtuellen Podiumsdiskussionen stattfinden, die sich mit aktuellen strafrechtlichen Themen auf Europäischer Ebene beschäftigen.

Angesichts der Ungewissheiten und Risiken der Corona-Pandemie konnten wir kein tragfähiges Konzept entwickeln, welches eine Durchführung des EU-Strafrechtstages im bekannten Rahmen als Präsenzveranstaltung sicher ermöglichen würde.

Daher hatten wir uns als Strafverteidigervereinigung NRW schweren Herzens dazu entschlossen, den EU Strafrechtstag in diesem Jahr als Präsenzveranstaltung entfallen zu lassen. Im Jahr 2021 soll die Veranstaltung wieder wie gewohnt in Bonn stattfinden.

Stattdessen sind wir froh, dass wir anstelle des EU-Strafrechtstages zumindest zwei virtuelle Podiumsdiskussionen im Rahmen des Online Forum Strafverteidigung anbieten können. Die Diskussionen wurden aktuell wie folgt konzipiert:

Modul 4
Freiheitsentziehung in den Zeiten der Corona – wie reagiert Europa?

Referate & Diskussion
Umfang: 2 Stunden

LIVE-Termin: Freitag, 20.11.2020, 14.00 Uhr

Inhaltsbeschreibung

Besuchsverbote, längere Verschlusszeiten, Freizeitbeschränkungen, Einschränkungen von Vollzugslockerungen sind noch die milden Folgen von Corona in JVAs. Aber wie reagieren die Behörden in anderen europäischen Ländern, wenn es doch zum Ausbruch kommt?

In der virtuellen Podiumsdiskussion teilen Mitglieder des Europäischen Antifolterausschusses und von Europris ihre Erfahrungen aus Europa mit uns und der deutschen Justiz.


Referent*innen:

Kirsten Hawlitschek, Executive Director EuroPris – the European Organisation of Prison and Correctional Services (Den Haag, Niederlande)

RAin Vania Costa Ramos, CPT-Mitglied (Lissabon, Portugal)

Lisa Sillies, Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Amt für Justizvollzug und Recht, Projekt Justizvollzug Hamburg 2020

Moderation: RAin Dr. Anna Oehmichen (Mainz) 

Modul 10
Neuere Entwicklungen in der Rechtshilfe 

Referate & Diskussion
Umfang: 2 Stunden

LIVE-Termin: Freitag, 20.11.2020, 16.00 Uhr

Inhaltsbeschreibung

Im Rahmen einer Onlinediskussion wird ein bunter Strauß aktueller Themen der Rechtshilfe diskutiert und moderiert durch Carl HeydenreichDr. Anni Pues wird aus schottischer Perspektive die Auswirkungen des Brexit auf die Rechtshilfe referieren ( „Justizielle Zusammenarbeit post Brexit? Eine schottisch-deutsche Perspektive“), Dr. Anna Oehmichen wird die Rolle der Amtsrichter in Auslieferungsverfahren im Lichte der aktuellen EuGH- und OLG-Rspr. diskutieren („Bote des OLG und Assistent der StA? zur Reichweite der amtsrichterlichen Entscheidungen in Auslieferungs(haft)fällen“) und Dr. Ralf Riegel wird sich mit dem Auslieferungsverkehr mit Drittstaaten auseinandersetzen („Am europäischen Wesen kann die Welt genesen – Die extraterritoriale Wirkung von EU-Recht im Auslieferungsverfahren“).

Die Referate im Einzelnen:

Anni Pues: „Justizielle Zusammenarbeit post Brexit ? Eine schottisch-deutsche Perspektive“

Dr. Anna Oehmichen: „Bote des OLG und Assistent der Staatsanwaltschaft? Zur bizarren Rolle und Reichweite amtsrichterlicher Entscheidungen in Auslieferungs(haft)fällen“ 

Ralf Riegel: „Am europäischen Wesen kann die Welt genesen – Die extraterritoriale Wirkung von EU-Recht im Auslieferungsverfahren“


Referent*innen:

RAin Dr. Anna Oehmichen (Mainz)

Dr. Ralf Riegel, Oberstaatsanwalt beim BGH, Leiter des Referates für Internationales Strafrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Berlin)

RAin Dr. Anni Pues, Lecturer in International Law (University of Glasgow)

Moderation: RA Carl W. Heydenreich (Bonn)

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Online Forum Strafverteidigung. Anmeldungen können nur hier erfolgen, nicht über die Geschäftsstelle der Strafverteidigervereinigung NRW.

12. EU-Strafrechtstag

Die Strafverteidigervereinigung NRW lädt Sie ganz herzlich ein zum:

12. EU-Strafrechtstag – „Geht der Rechtsstaat in Europa unter?“

Zeit: Freitag 18.10.2019 13:30-19:00h

            Samstag 19.10.2019 09:30-18:00h

Ort: Universitätsclub Bonn, Konviktstr. 9, 53113 Bonn

Weitere Informationen finden Sie in unserem Programm.

Hinweis: Anmeldungen für den EU-Strafrechtstag 2019 bitte weiterhin an die alte Geschäftsstelle in Wuppertal schicken!

Ehrenhainstr.1
42329 Wuppertal
Telefax: +49 (0)202 516 640 231

Die Veranstaltung wird von dort aus koordiniert. Anmeldungen für andere Veranstaltungen und sonstige Anliegen können ab 1.10.2019 an die neue Geschäftsstelle in Aachen gerichtet werden.

Fortbildungsveranstaltung zum Maßregelvollzug

„Unterbringung suchtkranker Straftäter in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB“

Referenten: Frau Dr. Dita Zimprichová, Leiterin und Chefärztin NTZ Duisburg, Gastgeberin

Herr Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Norbert Schalast, LVR-Klinikum Essen, Institut für Forensische Psychiatrie (komm. Leiter)

Herr Dipl.-Psych. Uwe Dönisch-Seidel, LBMV

Markus Kerlen, Vorsitzender Richter am Landgericht Duisburg

Zeit: Freitag, 20.09.2019, 14:00-17:00h

Ort: NTZ Therapiezentrum Duisburg, Dahlingstraße 250, 47229 Duisburg

Treffpunkt: Vor dem NTZ. Um pünktliches Erscheinen wird gebeten (wegen Schleusung)

Über weitere Angaben zum Inhalt der Fortbildungsveranstaltung, den FAO-Bescheinigungen und der Anmeldung informiert Sie das Fortbildungsprogramm.

Programmplanung Fortbildung 2019

(Ein erster Ausblick)

  • 11.01. und 12.01.2019: Revisionsrechtstagung in Bielefeld
  • 22.03-24.03.2019: Strafverteidigertag in Regensburg
  • 11.04.2019: „Fluchtprognose im Untersuchungshaftrecht – Missstände und Lösungsmöglichkeiten auf der Basis empirischer Erkenntnisse“ in Bonn 
  • 17.04.2019: RVG-Seminar in Bonn
  • 06.05.2019: RVG-Seminar in Düsseldorf
  • 22.05.2019: Mitgliederversammlung in Essen mit Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Haftgründe, insbesondere Fluchtprognose“
  • 10.07.2019: „Erfolgreiche Mitarbeit im Strafrecht für Kanzleimitarbeiter“ in Dortmund
  • 06.09.2019: Workshop Strafrecht
  • 20.09.2019: „§ 64 StGB- Fehlentwicklung und Chancen“ im NTZ in Duisburg
  • 18.10. und 19.10.2019: 12. EU-Strafrechtstag in Bonn
  • November: Vermögensabschöpfung