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Modul 13
Einsatz von IT-Systemen in der Strafverteidigung, digitale Beweisgewinnung

ACHTUNG: Wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie wird der Strafverteidigertag 2020 dieses Jahr ausnahmsweise leider nicht stattfinden können. Als Alternative bietet das Online Forum Strafverteidigung ein digitales Forum für Rechtspolitik und Fortbildung.

Auch wenn wir dieses Jahr wegen der stetig ändernden Coronaschutzmaßnahmen keine weiteren Präsenzveranstaltungen mehr geplant haben beteiligen wir als Strafverteidigervereinigung NRW uns an dem OnlineForum Strafverteidigung, indem wir neben den europarechtlichen Modulen noch zwei weitere Module konzipiert und gestaltet haben.

Modul 13:
Einsatz von IT-Systemen in der Strafverteidigung, digitale Beweisgewinnung

Referate & Diskussion
Umfang: 2 Stunden

LIVE-Termin: Sonntag, 22.11.2020, 16.30 Uhr

Inhaltsbeschreibung:

Die Strafverteidigung wird in zunehmendem Maß mit massenhaften digitalen und digitalisierten Beweismitteln konfrontiert; immer mehr Daten und damit mehr Informationen werden von den Ermittlungsbehörden für das Strafverfahren gewonnen. Während die Polizei sich einer massiven digital-forensischen Infrakstruktur und der Unterstützung durch behördeneigene und externe Experten bedienen kann, müssen sich Staatsanwaltschaften und Gerichte aus Gründen der technischen Ausstattung und der vorhandenen Personalkapazitäten häufig auf eine mehr oder weniger detaillierte Plausibilitätskontrolle beschränken. Umso mehr ist es Aufgabe engagierter Strafverteidigung, durch eine effektive Aufbereitung und Auswertung digitaler beziehungsweise digitalisierter Daten der Verschiebung der Informationshoheit von den Justizbehörden in Richtung der Polizei ein wirksames Korrektiv entgegen zu setzen.

Das Modul hat das Ziel, den Teilnehmern am Beispiel der Durchsuchung und Sicherstellung/Beschlagnahme eines komplexen IT-Systems ein grundlegendes technisches und analytisches Verständnis für die Auswertung digitaler und digitalisierter Daten sowie eine erste Übersicht zu verschiedenen, die Auswertung digitaler und digitalisierter Beweismittel ermöglichenden Software-Tools zu vermitteln. Der Vortragsteil ist aufgezeichnet; es besteht die Möglichkeit, während der Einspielung des Vortragsteils Fragen an den Referenten zu richten, die im Anschluss an die Einspielung beantwortet werden.

Das Modul setzt sich aus vier Blöcken zusammensetzen. Im ersten Teil wird RA Dr. Eren Basar (Düsseldorf) über den ›Ablauf von Durchsuchung und Sicherstellung/Beschlagnahme eines komplexen IT-Systems am Beispiel der Durchsuchung eines Unternehmens sowie damit verbundene Probleme in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht‹ referieren. RA Dr. Uwe Ewald wird im zweiten Teil in das Thema ›Einsatz vom IT-Systemen‹ einführen und darstellen, was der Unterschied zwischen analogen, digitalisierten Daten und digitalen Daten ist, welche Bedeutung den digitalisierten und digitalen Daten zukommt und was eine engagierte Strafverteidigung in diesem Kontext leisten muss (oder leisten kann, d.h. wo ihre Grenzen erreicht werden). Die Rolle der IT-Forensik wird er an dieser Stelle ebenfalls umreißen. In Teil drei wird Dr. Ewald darstellen, wie Fragestellungen, die für das Verfahren von Bedeutung sind, strukturiert und operationalisiert werden, damit eine Suche mittels einer Analysesoftware mit besserer Aussicht auf Erfolg als im Falle einer tendenziell unstrukturierten Suche in Datenmengen mittels Schlagwortsuche durchgeführt werden kann. Im letzten Teil sollen verschiedene IT-Software-Tools und ihre spezifischen Anwendungsbereiche exemplarisch vorgestellt werden. Geplant ist, dass hierzu ein Mitarbeiter der Firma Arina AG zugeschaltet wird, die entsprechende Ermittlungstools anbietet. 


Referent*innen:

RA Dr. Eren Basar (Düsseldorf)

RA Dr. Uwe Ewald 

Moderation: RA Martin Schütz (Duisburg)