Presseerklärungen

Verfolgung türkischer Anwälte muss enden

Resolution des 6. EU-Strafrechtstages 05. Okt. 2013 in Bonn

Verfolgung türkischer Anwälte muss enden!

Zahlreiche Anwaltsorganisationen und Anwaltskammern der Mitgliedstaaten der EU beobachten derzeit mehrere Massen-Strafverfahren in der Türkei gegen zahlreiche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die dort allein wegen ihrer Berufsausübung als Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger angeklagt und – zum Teil über Jahre – inhaftiert sind. Den Berichten der Beobachtungsdelegationen zufolge finden mit beängstigender Regelmäßigkeit massive Rechtsverletzungen statt. Hierzu gehören insbesondere:

– Einleitung von Strafverfahren gegen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ohne die dafür nach türkischem Recht erforderliche Zustimmung des Justizministeriums – Verletzung der Basic Principles on the Role of Lawyers (Kriminalisierung anwaltlicher Verteidigungstätigkeit/Identifizierung des Anwaltes mit dem Mandanten) – Verletzung des Begründungserfordernisses (Ablehnung von Beweiserhebungen und Haftentscheidungen ohne inhaltliche Begründung) – Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes – Verletzung des Bestimmtheitsgebotes (keine konkreten und individualisierten Tatvorwürfe) – Eingriff in das besonders schutzwürdige Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt

Diese Rechtsverletzungen stehen in krassem Widerspruch nicht nur zur Rechtslage in der Türkei, sondern insbesondere zur Europäischen Menschenrechtskonvention und den in ihr zum Ausdruck kommenden Verteidigungs-Grundrechten und Rechtsstaatsgewährleistungen. Ein derart rechtswidriger Angriff gegen die Anwaltschaft als eine der wichtigen Garanten von Freiheitsrechten des Einzelnen ist nicht hinnehmbar, sondern gefährdet die Rechtsstaatlichkeit in ihrem Kernbereich.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 6. EU- Strafrechtstages nehmen diese Verfolgung und Inhaftierung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in der Türkei mit Empörung zur Kenntnis. Sie fordern die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der für Oktober 2013 geplanten Wiederaufnahmegespräche zum EU-Beitritt der Türkei die Unvereinbarkeit derartiger Rechtsverletzungen mit
Europäischen Rechtsstaatsstandards zur Sprache zu bringen und die türkische Regierung anzuhalten, die Verfolgung der Anwaltschaft in der Türkei zu beenden.

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