Presseerklärungen

Referentenentwurf des BMJV eines Gesetzes zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen

Gemeinsame Stellungnahme der Strafverteidigervereinigungen und des RAV zur Neuregelung des IRG

Referentenentwurf des BMJV sieht Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen vor

Der Referentenentwurf unternimmt es, die EU-Rahmenbeschlüsse zur gegenseitigen Anerkennung bei der Vollstreckung von Freiheitsstrafen (2008/909/JI) und der Bewährungsüberwachung (2008/947/JI) vom 27. November 2008 sowie der gegenseitigen Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen (2009/299/JI) vom 26. Februar 2009, soweit letzterer die beiden vorbezeichneten Rahmenbeschlüsse betrifft, in nationales Recht umzusetzen. Noch – immer – nicht erfasst ist der EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung von Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft (2009/829/JI) vom 23. Oktober 2009.

Massiven Bedenken begegnet allerdings die mit dem Gesetzesentwurf zugleich vorgesehene gesetzliche Regelung der Übernahme der Vollstreckung auch solcher ausländischer Sanktionen, die unverhältnismäßig sind oder auf rechtsstaatswidrigen Verfahren beruhen.

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