Presseerklärungen

Opferfokussierung gefährdet Wahrheitsfindung

Presseerklärung der Strafverteidigervereinigung NRW zum Prozessauftakt im sog. NSU-Ver­fah­ren:

Opferfokussierung gefährdet Wahrheitsfindung

 

Wir beobachten das Verfahren ge­gen Zschä­pe u.a. vor dem Ober­lan­des­ge­richt München. Uns eint Mitgefühl mit den Angehörigen der Ge­tö­te­ten, Em­pö­rung und Scham über das schreck­li­che Ausmaß der bei der Verfolgung der nunmehr an­ge­klag­ten Taten an den Tag gelegten Un­tä­tig­keit, Ver­tu­schung und Ignoranz gegenüber rechtsradikalen und neonazistischen Um­trie­ben.

 

Wir befürchten allerdings, dass dieses Verfahren und seine Wahr­neh­mung, wie es ge­führt und publizistisch begleitet wird, rechts­staat­li­chen Straf­ver­fah­renss­tan­dards und Verfahrensrechten von Verteidigung Schaden zu be­rei­ten und weitere Ver­schie­bun­gen zu Lasten von Verteidigung herbei zu füh­ren droht.

 

Wir beobachten, dass den durch jeweils zwei bis drei Ver­tei­di­gern ver­tei­dig­ten Angeklagten mit unterschiedlichen und z.T. ge­gen­sätz­li­chen In­te­res­sen und Strategien angesichts von zehn Mord­vor­wür­fen neben der An­kla­ge­be­hör­de eine Phalanx von et­wa 70 Nebenklagevertretern, die zahl­lo­se Angehörige der neun getöteten Menschen vertreten, gegenüber sitzt.

 

Wir beobachten eine Berichterstattung und öffentliche Wahrnehmung, die aus­schließ­lich die Befindlichkeit der Angehörigen der Ge­tö­te­ten in den Mittelpunkt stellt und jede Bewertung prozessualen Ver­hal­tens allein hie­ran ori­en­tiert.

 

Dies gibt Anlass klarzustellen:

 

Auch und selbstverständlich auch für die Angeklagten dieses Verfahrens gel­ten die Unschuldsvermutung und der Zweifelsgrundsatz, dem­zu­fol­ge ein Beschuldigter erst schuldig ist, nachdem seine rechtskräftige Verurteilung er­folgt ist.

 

Die im Zentrum des Strafverfahrens und des staatlichen Strafanspruchs stehende Per­son ist der Angeklagte. Er ist Prozesssubjekt. Dies gilt mit allen Rechten auf rechts­staat­li­che und effektive Verteidigung auch für die Angeklagten dieses Ver­fah­rens.

 

Die Strafverteidigervereinigungen lehnen eine Teilhabe von Nebenklägern und ih­ren Vertretern am Strafverfahren mit allen Rechten, wie sie auch Verteidiger haben, ab, da dies die Rechte von Verteidigung tangiert und in Extremfällen, zu denen die­ses Hauptverfahren gehören mag, marginalisieren kann. Das deutsche Straf­ver­fah­ren folgt der Offizialmaxime und ist nicht Parteiprozess wie der an­glo­a­me­ri­ka­ni­sche. Ein Verfahren, in dem dem von bis zu maximal zulässigen drei Verteidigern ver­tei­dig­ten An­ge­klag­ten neben den Anklagevertretern etwa 70 Ne­ben­kla­ge­ver­tre­ter gegenüber sit­zen, begründet bereits auf den ersten Blick die Sorge eines Vers­tos­ses gegen die Ge­bo­te des fair trial.

 

Die Hauptverhandlung ist der Ort ausschließlich der Klärung der Frage der Schuld der Angeklagten unter Wahrung der Gebote des fair trial und der Un­schulds­ver­mu­tung. Sie ist nicht der Ort geschichtlicher Aufarbeitung oder der Abrechnung mit man­nig­fal­ti­gem Versagen von Strafverfolgungsbehörden. Vor diesem Hintergrund ist es selbstverständliches Recht der Angeklagten zu schweigen und die selbst­ver­ständ­li­che Wahrnehmung gebotener Verteidigeraufgaben, in begründeten Fällen et­wa Befangenheitsanträge gegen Gerichtspersonen zu stellen. Verteidigerverhalten hat sich allein und ausschließlich an der bestmöglichen Verteidigung zu orientieren, nicht an öffentlichen Erwartungen, der Befindlichkeit Angehöriger der Opfer oder dem publizistischen Mainstream.

 

Wir als Strafverteidiger lehnen aus grundsätzlichen Erwägungen jede einseitige Durch­su­chung von Verteidigern vor Prozessbeginn oder dem Aufsuchen von Man­dan­ten in den JVA’s ab, solange nicht konkrete Verdachtsgründe im Einzelfall vor­lie­gen und dargelegt werden können. Wir verwahren uns gegen eine mit einer sol­chen Durchsuchung verbundene pauschale Diskriminierung als Berufsgruppe. Wir erachten richterliche Anordnungen, die eine solche pauschale Verdächtigung suggerieren, für den möglichen Ausdruck von Befangenheit.

 

Bochum, den 7. Mai 2013

 

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