Strafverteidigertag 2020 findet nicht statt
https://www.strafverteidigertag.de/Strafverteidigertage/strafverteidigertag2020.html
Fall Ihnen noch Fortbildungsstunden fehlen, können Sie diese im Online Forum Strafverteidigung absolvieren.
!!! VERLEGT AUF DEN 23.-25.10.2020 !!!
ACHTUNG: Wegen der aktuellen Lage betreffend Corona-Virus/Covid-19 und den damit verbundenen Problemen bei der Durchführung von Großveranstaltungen wurde der Strafverteidigertag 2020 auf den 23.-25.10.2020 verlegt! Auf der Seite des Organisationsbüros gibt es alle Details zur Verschiebung des Strafverteidigertages 2020.
Wie jedes Jahr findet auch 2020 wieder ein Strafverteidigertag statt. Seit rund vier Jahrzehnten ist der Strafverteidigertag die größte und bedeutendste Fachtagung zu Fragen des Straf- und Strafprozessrechts in Deutschland und ein Forum kritischer Advokatur. Jährlich nehmen bis zu 800 Strafverteidiger/innen, Vertreter aus Justiz, Politik und Wissenschaft an der dreitägigen Veranstaltung teil. In diesem Jahr steht die Veranstaltung unter dem Titel:
Vom Schuldstrafrecht zum funktionalen Strafrecht
44. STRAFVERTEIDIGERTAG * BERLIN, 20. – 22. MÄRZ 2020 23.-25.10.2020
Programm
Hier geht es zum Programm des 44. Strafverteidigertages. Wer das liebevoll gestaltete Programmheft nicht anschaut, verpasst das Beste!
Teilnehmerbeitrag
300,- € (252,10 € zzgl. 19 % U-St. i.H.v. 47,90 €) für Mitglieder der
Strafverteidigervereinigungen*
450,- € (378,15 € zzgl. 19 % U-St. i.H.v. 71,85 €) für Nichtmitglieder
200,- € (168,07 € zzgl. 19 % U-St. i.H.v. 31,93 €) Zulassung bis 3 Jahre
100,- € (84,03 € zzgl. 19 % U-St. i.H.v. 15,97 €) Referendar*innen/Studierende
Noch kein Mitglied der Strafverteidigervereinigung NRW?
Dann werden Sie doch am Besten gleich Mitglied bei uns! Das lohnt sich sowieso, da wir die größte Strafverteidigerorganisation in Nordrhein-Westfalen sind und gleichzeitig einer der größten Verbände von Strafverteidigern bundesweit. Aber auch finanziell rechnet sich die Mitgliedschaft, wenn Sie den Strafverteidigertag besuchen wollen. Das gilt ganz besonders für junge Strafverteidiger/innen, die in den ersten 2 Jahren nach Zulassung nur 30 € Jahresbeitrag zahlen. Einfach den Mitgliedsantrag ausdrucken und an unsere Geschäftsstelle schicken.
Unsere Arbeitsgruppe auf dem Strafverteidigertag 2020
Wie jedes Jahr gestaltet die Strafverteidigervereinigung NRW eine Arbeitsgruppe auf dem Strafverteidigertag 2020. Unser Dank geht dafür bereits jetzt an unseren Kollegen Georg Schulze aus Bielefeld, der die Arbeitsgruppe 1 auf dem Strafverteidigertag auf die Beine gestellt hat unter dem Titel
Rechtsstaat zwischen Freiheit und Sicherheit – wie der Begriff ›Rechtsstaat‹ von Law & Order gekapert wird
Seit den ersten Strafverteidigertagen beschäftigen wir uns mit gesetzgeberischen Vorlagen, die aus Sicht der Strafverteidigervereinigungen rechtsstaatlich bedenklich sind, Beschuldigtenrechte eingrenzen und die Gewichte im fairen Prozess zugunsten der Justiz verschieben.
Das ›Gesetz zur Modernisierung des Strafprozesses‹ ist das aktuellste Beispiel für diese Entwicklung – wobei zu befürchten ist, dass bis zum Beginn des 44. Strafverteidigertages in Berlin bereits wieder neue Vorschläge auf dem Tisch liegen. Regelmäßig finden nahezu ausschließlich Vorschläge aus Richterschaft und Strafverfolgungsbehörden Eingang in die Gesetzgebungsmaschinerie; trotz Expertenanhörungen im Rechtsausschuss und anderen politischen Gremien unter Teilnahme der Anwaltschaft finden Bürgerrechte und Strafverteidigervereinigungen kein Gehör.
Mehr noch: Unter der Präambel ›Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege‹ wird der Begriff ›Rechtsstaat‹ benutzt, um Beschuldigten- und Verteidigerrechte weiter abzubauen.
Die Arbeitsgemeinschaft will diese Entwicklung vom
Rechtsstaatsbegriff als liberalem Abwehrrecht gegenüber staatlicher
Machtausübung hin zur Eingriffsnorm für die Ausweitung ebensolcher
Befugnisse wissenschaftlich näher untersuchen.
Dargestellt wird die Entwicklung der Ausweitung prozessualer
Eingriffsbefugnisse und untersucht, warum Grundrechte keine Lobby haben.
Der rechtshistorische Ursprung des Rechtsstaatsbegriffs im Liberalismus
wird der Umdeutung dieses Begriffs durch konservativ-autoritäre Kräfte
gegenübergestellt. Die Arbeitsgemeinschaft befasst sich auch mit dem
Bild der Anwaltschaft und der Strafverteidigung in der öffentlichen
Debatte. Unter dem Stichwort »Asylindustrie« oder der Forderung nach
»Berücksichtigung des Rechtsempfindens weiter Teile der Bevölkerung«
(Innenminister Reul, NRW) ist bereits öffentlich wirksam dargelegt
worden, was Repräsentanten des Rechtsstaats von anwaltlicher Tätigkeit
halten. Engagierte Verteidigung wird wahrgenommen als Sabotage am
Strafprozess, am Rechtsstaat.
Hierzu passt die Entwicklung der Rechtsprechung zu Verfahrensfehlern und deren Rechtsfolgen: Gibt es Beweisverwertungsverbote?
Unsere Referenten für die AG 1 auf dem Strafverteidigertag 2020:
Professor Dr. Tobias Singelnstein zum Thema ›Hauptsache sicher! – Der preventive turn in der Sicherheitsgesellschaft‹
Professor Dr. Thomas Fischer zum Thema ›Rechtsstaatsdämmerung? – Vom liberalen Abwehrrecht zur Eingriffsnorm der Staatsgewalt‹
Professor Dr. Stephan Barton zum Thema ›Saboteure des Rechtsstaats? – Das Anwaltsbild in der öffentlichen Debatte‹
Vors. RiLG Dr. Holger Niehaus zum Thema ›Rechtsstaatliche Leinen los? – Die Entwicklung der Rechtsprechung zu Beweisverwertungsverboten‹
Moderation: Rechtsanwalt Georg Schulze, Bielefeld
Neues aus Europa
Am Samtag, 24.10.2020, findet ab 18.00 Uhr die Zusatzveranstaltung „Aktuelles aus Europa“ statt, die von unserem Kollegen RA Carl W. Heydenreich und der Kollegin RAin Dr. Anna Oehmichen geleitet wird. Anna wird für uns dieses Jahr den 13. EU-Strafrechtstag in Bonn planen, sobald das Konzept steht, findet man hier auch das Programm für den 13. EU-Strafrechtstag 2020.
ACHTUNG: Da der Strafvrteidigertag jetzt auf das Wochendene verlegt wurde, an dem auch der EU-Strafrechstag 2020 stattfinden sollte, werden wir Sie in Kürze über die diesbezüglichen Planungen unterrichten.