Mitgliederversammlung 2023 – Tagungswochenende 01. – 02.09.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie wir ja bekanntlich gemeinsam auf der letztjährigen Mitgliederversammlung beschlossen haben, bieten wir in diesem Jahr erstmals

rund um unsere Mitgliederversammlung eine 2-tägige Fortbildungsveranstaltung

an, um neben der eigentlichen Veranstaltung auch die Möglichkeiten des besseren gegenseitigen Kennenlernens und das gesellige Beisammensein unserer der Mitglieder unseres Vereins zu fördern.

Die Veranstaltung findet im schönen Iserlohn im noch schöneren, direkt neben dem Stadtwald und am Seilersee gelegenen Hotel Vierjahreszeiten statt und umfasst insgesamt 8 Fortbildungsstunden gem. § 15 FAO. Das – wie wir finden – interessante und spannende Tagungsprogramm finden Sie in der Anlage.

Der für unsere Mitglieder stark subventionierte Teilnahmebeitrag beträgt 150 € für Mitglieder und 300 € für Nichtmitglieder. Im Preis inbegriffen sind ein gemeinsames 3-Gang Abendessen (ohne Getränke) am Freitag und ein Lunchbuffet am Samstag. Zur Übernachtung sind Zimmerbuchungen direkt über das Hotel VierJahreszeiten unter www.vierjahreszeiten-iserlohn.de möglich.

Die Buchung ist nur für die gesamte Veranstaltung möglich. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um frühzeitige und für unsere Planungen möglichst umgehende Buchung. (Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist natürlich jedem Mitglied auch unabhängig von der Tagung möglich)

Anmeldungen sind per E-Mail oder Fax an die Geschäftsstelle möglich.
E-Mail: info@strafverteidigervereinigung-nrw.de
Fax: 0241 – 990 36 588
Nutzen Sie dazu gerne dieses Anmeldeformular


Programm


Fortbildungsveranstaltung
der Strafverteidigervereinigung NRW e.V.

Ort: Hotel Vierjahreszeiten • Seilerwaldstraße 10 • 58636 Iserlohn


Tagungsprogramm


Freitag, 01.09.2023

ab 13.30 Uhr                         Anreise und Begrüßung

14.00 – 17.00 Uhr                 Vortrag und Diskussion:

Verteidigung im Arbeitsstrafrecht
Referent: RA und FA für Strafrecht Martin Schütz, Duisburg


17.30 – 18.30 Uhr                Mitgliederversammlung

19.30 Uhr                             Gemeinsames Abendessen im Restaurant „Fetter Förster“ 


Samstag, 02.09.2023

9.30 – 12.00 Uhr                  Vortrag und Diskussion:

Der Beweiswert von Aussagen besonderer Zeugengruppen als valides Beweismittel bei Sexualdelikten: Voraussetzungen, Optimierung, Grenzen sowie Fehlerquellenanalyse
Referentin: Dipl.-Psych. und Dipl.-Päd. Simone Gallwitz, Bochum

12.30 – 13.30 Uhr                 Gemeinsames Mittagessen

14.00 – 16.30 Uhr                 Vortrag und Diskussion:

Neue Entwicklungen im Beweisantragsrecht und Möglichkeiten für die Verteidigung
Referent: RA und FA für Strafrecht Lars Brögeler, Dortmund

Verteidigung gegen den Notfallkoffer – Mitgliederversammlung 2020

!!! VERLEGT auf den 24.06.2020 !!!

Am 13.05.2020 24.06.2020 findet die diesjährige Mitgliederversammlung wie gewohnt in der Philharmonie in Essen statt. findet nur die Fortbildung statt! Die Mitgliederversammlung kann an diesem Tag nicht durchgeführt werden, da wir die Zahl der Teilnehmer nicht beschränken können.

Die Fortbildungsveranstaltung, die für Mitglieder der Strafverteidigervereinigung NRW kostenlos ist, findet aber in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr statt.

Die Teilnehmerzahl ist aber wegen der Coronaschutzverordnung auf maximal 22 Teilnehmer beschränkt.

Eine Bitte daher: Die Veranstaltung ist für Mitglieder kostenfrei. Wer sich angemeldet hat und kurzfristig nicht kann, wird gebeten, dies unbedingt mitzuteilen, damit die beschränkte Anzahl von Teilnehmern auch ausgeschöpft werden kann.

Fortbildungsveranstaltung am 24.6.2020

Notfallkoffer: Verteidigung gegen formular- und blaupausengestützte Verhandlungsleitung“

Referent: Dr. Bernd Wagner, Rechtsanwalt, Hamburg

Zeit: 13.5.2020 24.06.2020, 15:00 – 18:00Uhr

(2,5 Fortbildungsstunden gem. § 15 FAO)

Ort: Philharmonie, Huyssenallee 53, Essen

Teilnehmerbeitrag: für Mitglieder kostenlos, Nichtmitglieder 100 €

Manchen Richterpersönlichkeiten gelingt der angemessene Umgang mit ihrer Verhandlungsmacht. Manche meinen in ihrer Hilflosigkeit gegen vermeintlich „zu viel“ Verteidigung zu Blaupausen aus szenisch aufbereiteten Regieanweisungen greifen zu müssen, die ihnen z.B. in vier Brevieren angeboten werden:

– Föhrig, Kleines Strafrichterbrevier, 2. Aufl. 2013
– Breidling, Notfallkoffer, unveröffentlichtes Vortragsskript
– Heinrich, Konfliktverteidigung im Strafprozess, 1. Aufl. 2013, 2. A. 2017
– Artkämper, Die „gestörte“ Hauptverhandlung, 5. Aufl. 2017

Treffen wir in der Verteidigung auf solche Richterpersönlichkeiten, die sich für die Verhandlungsleitung an Formularsammlungen zur Einhegung und Begrenzung von Verteidigung orientieren, suchen wir reflexhaft nach dem richtigen Gegenmittel. Handlungskompetenz bedeutet dann, dass wir schlaue Anträge haben, um uns dagegen zur Wehr zu setzen.  Das könnte man -vielleicht als Kontrapunkt zur Philosophie der Strafverteidigung- im Sinne einer Mechanik der Strafverteidigung verstehen. Der Richter dreht den Schalter A, um Strafverteidigung zu verhindern. Und ich suche nach dem Knopf B, um das gedachte Räderwerk des Strafprozesses in eine günstigere Richtung zu bewegen.

Die Veranstaltung beschreibt anhand praktischer Fälle das Symptom, entlarvt in konkreten Beispielen die hinter den vier Handlungsanleitungen versteckten Konzepte und diskutiert Ansätze zum Umgang, zur Gegenwehr und zur Überwindung der aus den Brevieren abgekupferten Strategien einer aus den Fugen des konkreten Strafprozesses geratenen Verhandlungsleitung.

Referent: Dr. Bernd Wagner war bis 1997 Professor an der Universität Bremen. Er ist seit 1983 als Strafverteidiger tätig, während seiner Tätigkeit als Hochschullehrer gem. §138 Abs. 1 StPO, davor und danach als Rechtsanwalt in Tübingen und Hamburg. Er ist Mitbegründer der seit 1999 auf Strafrecht ausgerichteten Hamburger Anwaltskanzlei BG 124 und doziert und publiziert umfangreich zu strafrechtlichen und medizinrechtlichen Themen.