Öffentlichkeitsarbeit

Gegen die Sendung „Hart aber Fair“

Herr Rechtsanwalt Axel Nagler hat namens und im Auftrage der Strafverteidigervereinigung NRW e.V. eine Programmbeschwerde gegen die am 19.02.2018 ausgestrahlte ARD-Sendung „Hart aber Fair“ erhoben.

Die Sendung behandelte das Thema „Überlastet, überfordert, zu lasch – Was läuft schief bei den Gerichten?“.

Die Beschwerde richtet sich gegen die Verletzung wesentlicher Programmgrundsätze des WDR-Gesetzes und der gleichlautenden Grundsätze des Rundfunkstaatvertrages, der auch für die ARD gilt.
In der Beschwerde wird an der Sendung unter anderem beklagt, dass es an jeglicher Sachkenntnis gefehlt habe und ohne jegliche Fachkenntnis lediglich Gefühlslagen diskutiert worden seien, wodurch die Zuschauer auf einer emotionalen Ebene in höchst unsachlicher Art und Weise beeinflusst wurden. Zudem seien Fakten oftmals, wenn überhaupt, falsch oder unvollständig wiedergegeben wurden.

Im Folgenden sind die Programmbeschwerde sowie die Stellungnahme des Intendanten des WDR im vollständigen Text einzusehen.

Programmbeschwerde „Hart aber Fair“ (Sendung vom 19.02.2018)

Stellungnahme des Intendanten des WDR zur Programmbeschwerde

Schreibe einen Kommentar