24. November 2026
KÖLN
17.00 – 20.00 Uhr
(18.15 – 18.45 Uhr: Pause)
2,5 Zeitstunden nach § 15 FAO
Ort
FliehKraft
Turmstraße 3-5
50733 Köln
Referentin
Rechtsanwältin Anna Busl
Anmeldung
Anmeldungen sind per E-Mail oder Fax an die Geschäftsstelle möglich:
info@strafverteidigervereinigung-nrw.de
Fax. 0241 – 990 36 588
Nutzen Sie dazu dieses Anmeldeformular
Kosten
Mitglieder: 35 €
(Jungmitglieder in den ersten 2 Jahren nach Zulassung 25 €)
Nichtmitglieder: 50 €
Aufenthaltsrechtliche Folgen
und verteidigungsrelevante Schnittstellen
Die strafrechtliche Verteidigung von Mandant:innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit stellt besondere Anforderungen. Neben den strafrechtlichen Folgen können auch aufenthaltsrechtliche Konsequenzen eine erhebliche Bedeutung für die Betroffenen haben. Strafverfahren und Aufenthaltsrecht sind daher häufig eng miteinander verknüpft.
Die Fortbildung gibt einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Schnittstellen zwischen Straf- und Migrationsrecht und zeigt auf, welche aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen im Rahmen der Strafverteidigung zu berücksichtigen sind.
Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere folgende Fragen:
- Was ist bei der Verteidigung von nicht-deutschen Mandant:innen zu bedenken?
- Welche „Schwellen“ der Anzahl der Tagessätze gibt es?
- Ab wann droht eine Ausweisung und worauf muss bei der strafrechtlichen Verteidigung deshalb besonders geachtet werden?
Die Veranstaltung soll dafür sensibilisieren, aufenthaltsrechtliche Konsequenzen frühzeitig in die Strafverteidigungsstrategie einzubeziehen und die bestehenden Handlungsspielräume effektiv zu nutzen.