26. Februar 2025
ONLINE-FORTBILDUNG
17.00 – 19.30 Uhr
2,5 Zeitstunden nach § 15 FAO
Ort
Die Fortbildung findet ausschließlich online statt. Angemeldete Teilnehmer*innen erhalten von uns Zugangsdaten, mit denen sie sich in eine Videokonferenz einloggen können.
Wir nutzen die technische Plattform Zoom. Als Grundlage für die Erteilung von Fortbildungszertifikaten wird Ihre Teilnahme an den Videokonferenzen erfasst und gespeichert. Mit der Anmeldung zu der Veranstaltung erklären Sie sich mit dieser Maßnahme einverstanden.
Referent
Rechtsanwalt Patrick Welke
Moderation
Rechtsanwältin Anette Scharfenberg
Anmeldung
Anmeldungen sind nur per E-Mail an die Geschäftsstelle:
info@strafverteidigervereinigung-nrw.de
Kosten
Mitglieder: für Mitglieder ist die Veranstaltung kostenlos.
Einladung zur Online-Fortbildungsveranstaltung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Vereinigung Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger Baden-Württemberg e.V. lädt alle Mitglieder zur einer Online-Fortbildung ein, die wir gemeinsam mit der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen e. V. , der Initiativer Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V., der Strafverteidigervereinigung NRW e.V. und der Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. veranstalten.
Seit dem Inkrafttreten des neuen KCanG am 01.04.2024 sind einige Monate vergangenen, in denen zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen zum neuen Gesetz und dessen Auslegung ergangen sind. In der Veranstaltung wird Rechtsanwalt Welke die bisherige Rechtsprechung zum KCanG zusammenfassen und erläutert. Zu zahlreichen Fragestellungen gibt es bisher keine klare Rechtsprechung, hierzu werden in der Veranstaltung Lösungsansätze aus Sicht der Verteidigung aufzeigt, wobei Fallbeispiele aus der Praxis dargelegt werden.
Die Veranstaltung hat folgende Themen:
- Überblick der bisherigen Rechtsprechung zum KCanG
- Entscheidungen zur „nicht geringen Menge“
- Freigrenze oder Freimenge – Wie viel Cannabis kann eingezogen werden?
- Offene Fragen: Mitbesitz, Aus zum Inhaltgestaltung des Eigenanbaus (Was zählt als Cannabispflanze?)
- Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus Kryptohandys bei Cannabisdelikten
- Vollstreckungsfragen und der Umgang mit Bewährungsweisungen zu Cannabis
- Praktische Erfahrungen und Verteidigungsansätze
Wir konnten Rechtsanwalt Patrick Welke als Referenten gewinnen. Rechtsanwalt Patrick Welke ist Fachanwalt für Strafrecht in Heidelberg. Er war schon vor dem Inkrafttreten des KCanG in diesem Bereich als Referent tätig und ist auch aktuell Dozent bei verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen.
Die Teilnahme an der Online-Fortbildung ist für unsere Mitglieder kostenlos!
Für die Teilnahme werden wir 2,5 Fortbildungsstunden nach § 15 FAO bescheinigen.
Über eine rege Teilnahme von Ihnen würden wir uns freuen.