Presseerklärungen

Durchsuchung einer Anwaltskanzlei – wir sehen die Entwicklung mit Sorge

Die Durchsuchung einer Anwaltskanzlei in Hessen im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der versuchten Geldwäsche nehmen wir mit großer Besorgnis zur Kenntnis.

Durchsuchungen in Kanzleiräumen greifen in besonderer Weise in die anwaltliche Berufsausübung ein. Sie berühren nicht nur die Rechte der betroffenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, sondern können auch das für eine unabhängige Strafverteidigung unverzichtbare Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Verteidigung beeinträchtigen.

Die Vereinigung Hessischer Strafverteidiger:innen hat zu dem konkreten Fall eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht, auf die wir an dieser Stelle hinweisen möchten.

Stellungnahme


Auch wir haben gegenüber dem Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen eine Anfrage gestellt. Wir möchten insbesondere Aufklärung darüber erhalten, wie viele Durchsuchungen von Anwaltskanzleien in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren durchgeführt wurden, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen sie erfolgten und in wie vielen Fällen die Maßnahmen nachträglich als rechtswidrig bewertet wurden.

Wir halten Transparenz bei diesem sensiblen Thema für wichtig. Denn die freie und unabhängige Strafverteidigung setzt voraus, dass die besonderen verfassungsrechtlichen Anforderungen an Durchsuchungen in Anwaltskanzleien konsequent beachtet werden.