Veranstaltungen

Migrationsrecht in der Strafverteidigung

24. November 2026

KÖLN

17.00 – 20.00 Uhr
(18.15 – 18.45 Uhr: Pause)
2,5 Zeitstunden nach § 15 FAO

Ort
FliehKraft
Turmstraße 3-5
50733 Köln

Referentin
Rechtsanwältin Anna Busl

Anmeldung

Anmeldungen sind per E-Mail oder Fax an die Geschäftsstelle möglich:

info@strafverteidigervereinigung-nrw.de

Fax. 0241 – 990 36 588

Nutzen Sie dazu dieses Anmeldeformular

Kosten

Mitglieder: 35 €
(Jungmitglieder in den ersten 2 Jahren nach Zulassung 25 €)
Nichtmitglieder: 50 €

Aufenthaltsrechtliche Folgen
und verteidigungsrelevante Schnittstellen

Die strafrechtliche Verteidigung von Mandant:innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit stellt besondere Anforderungen. Neben den strafrechtlichen Folgen können auch aufenthaltsrechtliche Konsequenzen eine erhebliche Bedeutung für die Betroffenen haben. Strafverfahren und Aufenthaltsrecht sind daher häufig eng miteinander verknüpft.

Die Fortbildung gibt einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Schnittstellen zwischen Straf- und Migrationsrecht und zeigt auf, welche aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen im Rahmen der Strafverteidigung zu berücksichtigen sind.

Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere folgende Fragen:

  • Was ist bei der Verteidigung von nicht-deutschen Mandant:innen zu bedenken?
  • Welche „Schwellen“ der Anzahl der Tagessätze gibt es? 
  • Ab wann droht eine Ausweisung und worauf muss bei der strafrechtlichen Verteidigung deshalb besonders geachtet werden?

Die Veranstaltung soll dafür sensibilisieren, aufenthaltsrechtliche Konsequenzen frühzeitig in die Strafverteidigungsstrategie einzubeziehen und die bestehenden Handlungsspielräume effektiv zu nutzen.