Presseerklärungen

Neujahrsgruß der Vorstandsvorsitzenden

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Namen der Strafverteidigervereinigung NRW wünsche ich Ihnen einen guten und erfolgreichen Start in das Jahr 2026. In Zeiten, in denen rechtsstaatliche Garantien unter Druck geraten und Effizienz tendenziell vor Fairness gesetzt wird, ist Ihr unermüdliches Engagement für eine starke, unabhängige und streitbare Strafverteidigung mehr denn je gefragt.

Im vergangenen Jahr haben wir mit unseren Veranstaltungen – sei es der 16. EU-Strafrechtstag 2025 in Bonn, den 3. Iserlohner Strafrechtstagen, die Zusatzfortbildung zum Strafverteidigertag in Bochum und weiteren Fortbildungsangeboten – Akzente gesetzt und Räume für fachlichen Austausch, kritische Auseinandersetzung sowie politische Positionierung eröffnet. Neben der fachlichen Fortbildung zeigte sich bei den Veranstaltungen: Wir sind nicht nur Anwältinnen und Anwälte unserer Mandantschaft, sondern zugleich eine kraftvolle Gemeinschaft, die sich für die Rechte der Beschuldigten und für die Unabhängigkeit der Verteidigung einsetzt.

Ende Dezember 2025 ist bedauerlicherweise Rechtsanwalt Hartmut Wächtler aus München überraschend verstorben. Er war nicht nur ein hoch engagierter Strafverteidiger, sondern er war seit 16 Jahren auch eine der tragenden Säulen des EU-Strafrechtstages der Strafverteidigervereinigung NRW. Ein Nachruf von Hans Holzhaider zu seinem Wirken findet sich in der SZ vom 23.12.2025.

Im Jahr 2026 stehen besonders anspruchsvolle rechtspolitischen Herausforderungen an. Neben dem steten Ruf nach neuen Straftatbeständen und härteren Strafen als vermeintlich einfache Lösung, sieht der Koalitionsvertrag eine umfassende Reform der StPO vor, um Strafprozesse schneller und effizienter zu gestalten. Im Herbst 2025 hat die hierzu eingesetzte Expertenkommission ihre Arbeit aufgenommen. Diskutiert werden unter anderem: Die Erweiterung des Strafbefehlsverfahrens, erweiterte Verlesungsmöglichkeiten, ein erleichterter Beweistransfer und Durchbrechung des Unmittelbarkeitsprinzips, Sanktionen bei unbotmäßigem Verhalten von Verteidiger:innen und weitere Einschränkung des Beweisantragsrechts. Würden diese Punkte umgesetzt, so wären Strafprozesse zwar möglicherweise schneller, aber die Rechtsstaatlichkeit droht auf der Strecke zu bleiben. Der 47. Strafverteidiger:innentag in Köln (13. – 15. März 2026) – Freie Fahrt für freie Richter – wird sich intensiv mit dieser anstehenden Reform der StPO befassen. Weitere Informationen zu dieser Tagung finden Sie unter www.strafverteidigertag.de.

Ende Januar 2026 begibt sich der Vorstand der Strafverteidigervereinigung NRW zur Planung von Aktivitäten und Fortbildungsveranstaltungen für die nächsten zwei Jahre auf eine Klausurtagung. Hierzu nehmen wir gerne Ihre Wünsche und Vorschläge mit ins Gepäck, die Sie uns über info@strafverteidigervereinigung-nrw.de mitgeben können.

Für das Jahr 2026 wünsche ich Ihnen im Namen des gesamten Vorstands: Gesundheit, Standfestigkeit und die Kraft für eine engagierte Verteidigung.

Mit kollegialen Grüßen

Astrid Aengenheister
Vorsitzende der Strafverteidigervereinigung NRW e.V.