13. – 15. März 2026
Köln
Anmeldung
Anmeldungen sind ausschließlich über das Online-Buchungssystem des Veranstalters möglich.
Kosten
Mitglieder*: 390 €
(327,73 € zzgl. 19% USt.i.H.v. 62,27 €)
Nichtmitglieder: 590 €
(495,80 € zzgl. 19% USt.i.H.v. 94,20 €)
Junge Kolleg:innen: 250 €
(210,08 € zzgl. 19% USt.i.H.v. 39,92 €)
Student/Referendar:innen: 100 €
(84,03 € zzgl. 19% USt.i.H.v. 15,97 €)
* Mitglieder sind alle Mitglieder der ausrichtenden Strafverteidigervereinigungen. Der Tagungspreis umfasst die Veranstaltung, ausführliches Material sowie den Ergebnisband im Nachgang der Tagung. Anreise, Unterkunft und Verpflegung außerhalb der Kaffeepausen am Samstag sind im Tagungspreis nicht inbegriffen. Für die Abendveranstaltung, die in der Verantwortung der gastgebenden lokalen Vereinigung liegt, können ggfs. gesonderte Teilnahmegebühren erhoben werden.
Freie Fahrt für freie Richter
Die Beschleunigung des Strafverfahrens
Zum Thema
Im Strafprozess gibt es eine Wahrheit und eine prozessuale Wahrheit. Wie weit beide auseinander liegen, hängt davon ab, wieviel Mühe, Genauigkeit und Zweifel das Verfahren erlaubt. Schnelle Verfahren sind daher nicht automatisch gute Verfahren. Sie sind nur schnell.
Die Klage über die drohende Überlastung gehört zur Strafjustiz wie die Gitterstäbe zum Gefängnis. Strafverfahren dauerten immer länger, die Justizverwaltungen stünden am Rande des Zusammenbruchs, das »Vertrauen in den Rechtsstaat« sei an einem Tiefpunkt angelangt. Das Strafverfahren müsse an die Realität angepasst und »beschleunigt« werden.
Tatsächlich steigt die Verfahrensdauer bei land- und oberlandesgerichtlichen Verfahren seit einigen Jahren an; für die große Masse der strafgerichtlichen Verfahren, die vor den Amtsgerichten verhandelt werden, gilt dies nicht oder (in einzelnen Jahren) nur sehr moderat. Gründe für eine zunehmende Verfahrensdauer gibt es viele. Dennoch gilt: Wenn die Überlastung der Strafjustiz beklagt wird, stehen die nächsten Einschnitte in die Beschuldigten- und Verteidigungsrechte bereits ins Haus. Zuletzt 2019 wurden das Beweisantragsrecht, die Besetzungsrüge und die Voraussetzungen für den Befangenheitsantrag zulasten der Verteidigung »reformiert« – offenbar ohne nachvollziehbaren Beschleunigungseffekt, denn für die laufende Legislaturperiode hat sich die Regierungskoalition eine erneute Reform des Strafprozesses vorgenommen, mit gleicher Begründung doch möglicherweise noch einschneidender als die letzten Reformen.
Würde umgesetzt, was derzeit diskutiert wird – die Erweiterung des Strafbefehlsverfahrens, erweiterte Verlesevorschriften, ein erweiterter Beweistransfer und Durchbrechung des Unmittelbarkeitsprinzips, Sanktionen bei unbotmäßigem Verteidiger:innenverhalten, weitere Einschränkung des Beweisantragsrechts, u.v.m. – so wäre der Strafprozess, wie wir ihn kennen, vollständig auf den Kopf gestellt.
Dabei gäbe es allen Grund, das Strafverfahren zu modernisieren – im Sinne eines besseren, transparenteren und mit mehr Beteiligungsrechten ausgestatteten Verfahrens, am besten bereits im Ermittlungsverfahren. Denn die Verpflichtung zur Formenstrenge und die formalen Schutzrechte der Verteidigung schützen nicht nur den/die Beschuldigte:n, sondern sie sichern die Strafjustiz auch gegenüber politischer Einflussnahme.
Programm
Freitag, 13. März 2026
Hauptgebäude / Aula & Foyer Hörsaalgebäude
17.00 Uhr
Anmeldung und Akkreditierung
18.30 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Rechtsanwältin Dr. Jenny Lederer (Essen)
Im Anschluss
Empfang für die Teilnehmer:innen des Strafverteidiger:innentages im Foyer des Hörsaalgebäudes 105
Samstag, 14. März 2026
Hauptgebäude & Hörsaalgebäude
09.00 – 12.30 & 14.00 – 17.00 Uhr
Arbeitsgruppen (Details siehe HIER)
17.30 Uhr
Titanic – die verbotenste Zeitschrift Deutschlands
Hans Zippert (ehem. Chefredakteur der Titanic) und Rechtsanwältin Gabriele Rittig
Abends
Strafverteidiger:innentagsparty (im Stadtgarten Köln)
Sonntag, 15. März 2026
Hauptgebäude / Aula
10.00 – 12.30 Uhr
Schlussplenum
